24.06.2009 - 2 Mitteilungen

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Wortprotokoll

Frau Kreiss teilt mit, dass § 92 c SGB XI zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten die Errichtung von Pflegestützpunkten vorsehe.

 

Die Rahmenvereinbarung des Landes gehe grundsätzlich von drei Stützpunkten pro Stadt aus. Erste Gespräche seien hierzu mit den Pflegekassen geführt worden. In Hagen hätten bisher die AOK, die BEK und die Kommune Interesse gezeigt.

Im Moment ruhten die Verhandlungen, da die sogenannte Allgemeinverfügung des Ministeriums immer noch nicht vorliege.

Der letzte Stand aus dem Ministerium sei gewesen, dass eine gemeinsame Präsenzzeit von Stadt und Pflegekasse von ca. 3 Stunden täglich in jedem Pflegestützpunkt zu gewährleisten. Dieses sei vermutlich von allen Beteiligten personell nicht leistbar.

Pflegestützpunkte könnten nur als gemeinsame Pflegestützpunkte der Pflegekasse und der Kommune errichtet werden. Das bedeute, dass ohne die Zustimmung der Stadt kein Pflegestützpunkt errichtet werden könne.

Sobald weitere Verhandlungen geführt würden, würde die Verwaltung dem Ausschuss berichten.

 

Frau Machatschek bedankt sich für den Bericht und hielte es für sinnvoll, dass sich der Sozialausschuss insgesamt mit dieser Thematik  beschäftige und über die Pflegestützpunkte informiert werde.

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