24.06.2009 - 6 Bericht der Schuldnerberatung der Stadt Hagen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Dollberg berichtet über die Arbeit der Schuldnerberatungsstelle (siehe Anlage zu TOP 6).

 

Frau Machatschek bedankt sich für den Bericht. Sie merkt an, dass dieser Bereich vom Sozialausschuss immer als besonders wichtig erachtet worden sei. Hier sei man sich über alle Fraktionen hinweg einig, dass hier Handlungsbedarf bestehe.

 

Herr Mervelskemper ist der Meinung, dass das Hauptproblem in diesem Bereich die lange Wartezeit sei. Er gehe davon aus, dass die Wartezeit nicht unerheblich unter einem halben Jahr liege. Dies halte er insbesondere vor dem Hintergrund der SGB II-Empfänger für besonders problematisch. Gerade die drückenden Schulden der Betroffenen führten ja dazu, dass man keinen Arbeitsplatz bekäme. Er appelliere daher aufgrund der schlechten finanziellen Situation der Stadt, im Interesse der Bürger die Schuldnerberatung weiter zu stärken. Das sei seines Erachtens nur mit mehr Personal zu schultern. Der Personenkreis der Ratsuchenden werde sicher in den nächsten Jahren noch zunehmen.

 

Auf die Frage von Herrn Hentschel, was denn mit den Wartenden geschehe, antwortet Frau Dollberg, dass es auch eine telefonische Beratung gebe. Diese Menschen bekämen Ratschläge, wie sie sich verhalten sollten. Für die Leute im ARGE-Leistungsbezug gebe es eine Regelung, dass diese vorrangig beraten würden. Diese kämen nicht auf die Warteliste. Dasselbe gelte für den Personenkreis aus der Fachstelle für Wohnraumsicherung.

 

Herr Hentschel erklärt, dass es doch eigentlich sinnvoller sei, Menschen zu beraten, die noch in Arbeit seien, bevor sie diese verlören.

 

Frau Dollberg kann die Anregung nachvollziehen, weist aber darauf hin, dass sie sich an die bestehenden Regelungen zu halten habe. Es gebe in Hagen ja mit der AWO und der Diakonie fünf Stellen, die Schuldnerberatung machten. AWO und Diakonie böten auch freie Sprechzeiten an.

 

Frau Machatschek hält dieses Netzwerk mit gegenseitiger Unterstützung für ein wesentlichen Baustein der Schuldnerberatung.

 

Frau Helling möchte wissen, ob die Beratung von 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr täglich ausreiche. Wären nicht andere Zeiten für eine gewisse Klientel angebrachter?

 

Frau Dollberg erklärt, dass die Schuldnerberatung sich nicht als Rundumservice verstehe. Es gehe darum, Menschen durch die Beratung zu einem eigenständigen Leben zu verhelfen. Dazu gehöre auch, sich an vorgegebene Zeiten zu halten. Die Stunde zwischen 8.30 Uhr und 9.30 Uhr sei eine feste Zeit, zu der man telefonisch erreichbar sein sollte. Man versuche jedoch, die Beratung so flexibel wie möglich zu gestalten.

 

Herr Steuber weist darauf hin, dass es sich bei den genannten Zeiten um eine allgemeine Angebotszeit des Fachbereiches handele, die gut angenommen worden sei. Dies sei eingeführt worden, nachdem die allgemeinen Öffnungszeiten abgeschafft worden seien.

Es sei natürlich möglich, in dieser Zeit einen Termin mit dem Sachbearbeiter zu vereinbaren.

 

Frau Machatschek wünscht für die weitere Arbeit alles Gute und bedankt sich bei den Kolleginnen der Schuldnerberatung.  

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Anlagen