11.02.2009 - 5 Vorschlag der Fraktion B90/Grüne, hier: Auszahl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Mi., 11.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau
Herr Halbeisen erläutert den Antrag seiner Fraktion und rügt in diesem Zusammenhang den
Stil der Vorlage der Verwaltung. Sie sei für einen Nichtjuristen
unverständlich.
Im Anschluss daran
bittet Frau
Herr Steuber weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es
seit 1962 eine Anwendungspraxis der Verwaltung gebe, die jetzt aufgrund der
ständigen Rechtssprechung neu gestaltet werden müsse. Zum Stil der Vorlage
macht er deutlich, dass die Verwaltung nach Art. 20 des Grundgesetzes an Recht
und Gesetz gebunden sei.
Herr FIedler erläutert die Inhalte der Vorlage.
Frau Flemmig vom Rechtsamt erläutert den rechtlichen
Hintergrund. Ausschlaggebend für die Aufhebung der Bescheide sei die ständige
Rechtsprechung. In diesem Fall sei das zweite Urteil des Bundessozialgerichtes vom
27.02. 2008 ausschlaggebend. Ab da sei auf die tatsächlichen Energiekosten
abzustellen. Es gehe nur um die höchstrichterliche Rechtsprechung. Vor diesem
Zeitpunkt bestehe für die Verwaltung keine Verpflichtung, die Verwaltungsakte
aufzuheben.
Herr Halbeisen hat Zweifel an der Richtigkeit dieser
Darstellung. Ihm sei aufgefallen, dass in einer Vielzahl von unklaren Fällen
Vergleiche geschlossen worden seien.
Frau
Herr Mervelskemper möchte wissen, ob eine Mitteilung an die
Leistungsempfänger erging, dass sie Ansprüche auf rückwirkende Erstattungen
hätten. Oder würden nur die Ansprüche
derjenigen befriedigt, die diese geltend gemacht hätten?
Frau Kurte fragt, ob die Verwaltung Erfahrungen mit anderen
Städten im Umkreis habe, wie es dort gehandhabt würde.
Herr Steuber erwidert auf die Frage von Herrn Mervelskemper,
dass die Anspruchsnorm vorsehe, dass die Verwaltung von sich aus ohne einen
Antrag tätig werde. In der Praxis der Arge würden die Fälle immer nur für ein
halbes Jahr bewilligt. Die Umsetzung des
gefassten Beschlusses in der Praxis sei besprochen und vereinbart worden. Es
sei zu überdenken, ob man den Bewilligungsbescheiden ein Informationsblatt
beifüge.
In Bezug auf die
Erfahrungen mit anderen Städten teilt Herr Fiedler mit, dass es keine
einheitliche Vorgehensweise gebe.
Frau Küper erklärt in Richtung von Herrn Mervelskemper,
dass die Arge im Dezember letzten Jahres eine Information über die Presse
abgegeben habe. Der zentrale Druck der Bescheide in Nürnberg verhindere leider,
dass man Informationsblätter an die Bescheide hänge. In der Praxis würden seit
November die neuen Sätze angewandt. Rückwirkend werde ab 01.01.2008 gezahlt.
Der rückwirkende Zeitraum ließe sich nicht genau bestimmen. Dieser hänge vom
Abrechnungsmodus des Vermieters ab. Es gebe ganz wenige Fälle, die nicht von
der Nachzahlung ab 2008 betroffen seien.
Herr Halbeisen gibt zu bedenken, dass die Menschen, die zwischenzeitlich
aus dem SGB II - Bezug rausgefallen seien, nicht in den Genuss der Nachzahlung
kämen.
Frau Küper räumt das ein.
Herr Halbeisen bittet Frau
Frau Kaus-Köster berichtet, dass sie mit ihren
Leistungssachbearbeiter gesprochen, wie viele Betroffene bei der Arge ihr
Anliegen vorbrächten. Diese hätten versichert, dass es ganz ganz wenige seien,
die nicht bei der Arge ihre Ansprüche geltend machten.
Herr Schellhorn möchte wissen, wie mit denjenigen verfahren
werde, die bereits in den Jahren 2005 bis 2007 einen Antrag gestellt hätten und
ihre Schulden bei der Mark E jetzt in kleinen Raten abzahlten.
Herr Steuber erklärt, dass die Akten derjenigen, die aus dem
Leistungsbezug ausschieden, nicht sofort archiviert würden. Diejenigen, die
noch bekannt seien, würden von Amts wegen aufgegriffen. Es gehe natürlich nur
um Nachzahlungen ab Februar 2008.
Auf die Befürchtung von Herrn
Mervelskemper, dass die Pressemitteilung nicht alle Betroffenen erreiche,
wird mitgeteilt, dass auch Wochenkurier und Stadtanzeiger beteiligt gewesen seien.
Aufgrund der
geäußerten Bitte von Herrn Halbeisen
lässt Frau
Anschließend wird über
den Beschlussvorschlag der Vorlage der Verwaltung abgestimmt.
Beschluss:
1. Die durch die
bisherige unrechtmäßige Pauschalierung zu wenig gezahlten Heizkosten werden den
betroffenen SGB II – Empfängerinnen
und –Empfängern rückwirkend für den Geltungszeitraum der SGB
II-Gesetzgebung in voller Höhe ausgezahlt.
2. Die Auszahlung der
ab Februar 2008 bestehenden Erstattungsansprüche erfolgt von Amts wegen ohne
nähere Beantragung.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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37,4 kB
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