09.06.2009 - 2 Anfrage von Herrn Breddermann gem. § 5 Abs. 1 d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Speil nimmt zu der Anfrage von Herrn Breddermann insofern Stellung, als dass er darauf verweist, dass die Beantwortung der Anfrage durch das Amt für Schulverwaltung und Hochschulwesen nicht möglich ist, da es sich um eine Innere Schulangelegenheit handelt und somit in der Bereich der Schulaufsicht fällt.

Herr Breddermann möchte daraufhin entsprechende Auskunft seitens der Schulaufsicht, die von Frau Opitz ausführlich gegeben wird.

 

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