13.05.2009 - 8 Offene Ganztagsschule in HagenA. Mögliche Auswe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Mi., 13.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Herms leitet unter
Hinweis auf den Unterarbeitskreis ins Thema ein und verdeutlicht, dass aus
finanziellen Gründen nicht mehr als die vorhandenen 81 Gruppen angeboten werden
können. Sie lobt dabei ausdrücklich die Verwaltung, die innerhalb kürzester
Zeit die oben erwähnten Gruppen eingerichtet habe. Frau Bartscher
erkundigt sich, nach welchen Auswahlkriterien vorgegangen werde. Herr Speil
berichtet, dass bereits bei der OGS-Einführung folgender Kriterienkatalog
erstellt worden ist:
- Kind war
bereits an einer anderen Schule im Ganztag
- Elternteil ist
alleinerziehend und berufstätig
- beide Eltern
sind berufstätig
- pädagogische
Gründe / Sozialfaktoren (letztlich entscheidet die Schulleitung nach
Rücksprache mit dem Kollegium).
Herr Feste betont, dass er
den Schwerpunkt auf die Bildung legt und daher den Versuch starten möchte,
weitere Fördergelder zu erhalten. Aus diesem werden die Bürger für Hagen den
Beschluss A ablehnen. Frau Suda führt aus, dass es sich bei der Überschreitung
der 25 %-Marke um freiwillige Leistungen handelt, die nach dem Willen der
Zukunftskommission nicht zulässig sind. Von daher gibt es keine andere
Möglichkeit, als den weiteren Ausbau abzulehnen. Frau Herms lässt über
die beiden Beschlussvorschläge einzeln abstimmen.
Beschluss:
zu A.:
Die vom Rat beschlossenen 81 Gruppen in der offenen Ganztagschule im Primarbereich werden nicht ausgeweitet.
zu B.:
Der notwendige Ersatz der bisherigen Arbeitsgelegenheiten im
Küchenbereich der offenen Ganztagschule im Primarbereich durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse
bei den Trägern der Jugendhilfe mit einer überwiegenden Personalkostenerstattung
durch die ARGE wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Als städtischen Anteil erhalten
die Träger der Jugendhilfe als Kooperationspartner pauschal pro Schuljahr und
Schule 6.700 €.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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56,3 kB
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