15.07.2004 - 17 Neuausrichtung der regionalen Wirtschafts- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
A.
Die im Lenkungskreis verabschiedete Neuausrichtung der
regionalen Wirtschafts- und Arbeitspolitik in der Märkischen Region wird
zustimmend zur Kenntnis genommen. Danach wird die regionale Kooperation künftig
durch den Lenkungskreis gesteuert, für die Abstimmung der operativen Arbeit in
der Region wird die (bestehende) regionale Arbeitsgruppe beibehalten. Die
Regionalkonferenz wird verantwortlich sein für den öffentlichkeitswirksamen
Transfer von Projekten und Erfolgen. Als Netzwerkknoten zwischen Land und
Region wird künftig die Regionalagentur fungieren, die gleichzeitig als
Geschäftsstelle des Lenkungskreises arbeitet. Die bisherigen Beschlüsse zur
Struktur und Organisation in der regionalen Arbeits- und Strukturpolitik werden
durch das neue Konzept ersetzt.
B.
Die im Lenkungskreis beschlossene und mit dem Land
abgestimmte Ansiedlung der künftigen landesgeförderten Regionalagentur der
Märkischen Region bei der HABEQ GmbH wird begrüßt. Um den gesamtregionalen
Bezug und die veränderte Aufgabenstellung zu dokumentieren, wird diese in
“agenturMARK GmbH” umfirmiert. Die VertreterInnen in der
Gesellschafterversammlung werden beauftragt, eine entsprechende Beschlussfassung
herbeizuführen.
C.
Die daneben notwendige Anpassung des
Gesellschaftsvertrages der HABEQ sowie die zwischen den kommunalen Spitzen
verabredete gesellschaftsrechtliche Beteiligung der beiden
Kreiswirtschaftsförderungen (GWS GmbH und der EN-Agentur GmbH) an der
(umfirmierten) HABEQ GmbH ist auf der Grundlage eines entsprechenden
Beschlusses der Gesellschafterversammlung von der Geschäftsführung der HABEQ
vorzubereiten und abzustimmen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird in einer
gesonderten Beschlussvorlage dem Rat und der Gesellschafterversammlung zur
Entscheidung vorgelegt.
