15.07.2004 - 61 Teiländerung Nr. 77 - Autohof - Nord zum Fläche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 61
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Horn weist darauf
hin, dass die Vorlage von der Bezirksvertretung Nord mit Mehrheit (14:01:00)
beschlossen und vom Stadtentwicklungsausschuss bei Stimmengleichheit (07:07:01)
abgelehnt wurde.
Herr Hammer bringt seine
Verwunderung zum Ausdruck, dass noch vor einigen Jahren ein Autohof von der
Bevölkerung im Hagener Norden als wünschenswert bezeichnet worden sei,
inzwischen diese Planung jedoch abgelehnt werde. Vor dem Hintergrund des in den
nächsten Jahren zunehmenden Schwerlastverkehrs hält Herr Hammer die
Anzahl von 50 beabsichtigten Stellplätzen für zu gering und schlägt die Errichtung
einer größeren Anlage mit 250 Stellplätzen und einer entsprechenden Gastronomie
und Hotelanbindung vor.
Frau
Büdenbender wirft die Frage auf, ob der jetzt geplante Autohof nur
den Anfang für eine größere Anlage darstelle, die den Anforderungen an einen
Autohof gerecht werde.
Frau Kingreen spricht sich
gegen einen Autohof an der vorgesehenen Stelle aus.
Herr Hammer möchte von
der Verwaltung wissen, ob es möglich sei einen Autohof mit 200 Stellplätzen zu
errichten.
Herr Grothe entgegnet,
dass es sich bei der Vorlage nicht um eine Planungsvorstellung der Verwaltung
handele, sondern der Standort von einem privaten Investor in dieser
Größenordnung nachgefragt werde.
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 77 – Autohof – Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet
umfasst eine Dreiecksfläche westlich der Dortmunder Straße, gegenüber der
Kabeler Straße und nördlich des BAB – Anschlusses Hagen – Nord.
