15.07.2004 - 47 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Oestereich beanstandet, dass die Empfehlung der Bezirksvertretung Hohenlimburg beim Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses nicht mit übernommen worden sei.

 

Herr Dr. Schmidt führt aus, dass die öffentlichen Träger, die bisher die Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt hätten, aufgrund der Hartz IV Gesetze befürchteten, die Maßnahmen nicht über den Jahreswechsel hinaus fortführen zu können. Der Vermittlungsausschuss habe sich jetzt darauf geeinigt, dass alle nach 31.07.2004 in Abstimmung mit der Agentur für Arbeit  genehmigten Maßnahme bis zum Jahresende 2005 finanziert würden. Herr Dr. Schmidt regt an, unter diesen Voraussetzungen den Rahmen der Beschäftigungsmöglichkeiten bis zum finanziell Machbaren auszuschöpfen. Nach wie vor sei die Frage nicht zu beantworten, wie die Qualifizierungs- und Fortbildungsplätze über das Arbeitslosengeld II ab 01.01.2005 seitens der Stadt Hagen bereitgehalten werden sollten. Nach ersten Berechnungen müssten etwa 5000 Arbeitsmöglichkeiten von der Kommune angeboten werden; das derzeitige Angebot umfasse 450 bis 500 derartiger Arbeitsplätze. Darüber hinaus müsse Jugendlichen unter 25 Jahren ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.

 

Herr Marscheider äußert Bedenken zu der beabsichtigten Finanzierung über eine Fallkostenpauschale und möchte wissen, ob die Stadt Hagen eventuell entstehende Verluste  übernimmt.

 

Herr Dr. Schmidt erwidert, der Ratsbeschluss ermächtige die Verwaltung nur zur Ausarbeitung von kostendeckenden Modellen, die nicht den Haushalt der Stadt Hagen belasten. Andernfalls werde sich die Stadt nicht an der Arbeitsgemeinschaft beteiligen. Die angesprochene Fallpauschale müsse zunächst in der Praxis erprobt werden, die Höhe sei seiner Auffassung nach jedoch extrem niedrig bemessen. Herr Dr. Schmidt weist in diesem Zusammenhang auf eine Revisionsvereinbarung zur eventuellen Nachbesserung durch die  Bundesregierung hin.

 

Herr Dr. Ramrath wirft die Frage auf, ob die Verwaltung bereits Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft zur Schaffung der benötigten Arbeitsplätze aufgenommen habe.

 

Herr Strüwer erkundigt sich nach der zukünftigen Beschäftigung der städt. Mitarbeiter die derzeit noch für die Gewährung von Sozialhilfeleistungen zuständig seien. Es sei beabsichtigt, diese Mitarbeiter in die Arbeitsgemeinschaft zu überführen und für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II einzusetzen. Herr Strüwer wirft die Frage auf, ob die Finanzierung der Mitarbeiter aus Mitteln von Hartz IV bestritten und der Stadt erstattet würden.

 

Herr Dr. Schmidt weist auf die am Ende der Vorlage dargestellten unterschiedliche Finanzierungsmodelle für die Arbeitsgemeinschaft hin. Dabei sei von zwei verschiedenen Mitarbeiterzahlen ausgegangen worden, was mit unterschiedlichen Klientenzahlen zu tun habe. Die Verwaltung gehe davon aus, dass die Fallpauschale von derzeit 81,-- Euro ausreichen müsse. Herr Dr. Schmidt betont, dass eine Übernahme von der Bundesagentur zugewiesenen Aufgaben durch städt. Mitarbeiter ausgeschlossen werde. Er bezweifele darüber hinaus, dass die heimische Wirtschaft eine ausreichende Anzahl von Arbeitsplätzen für Personenkreise, die aufstockende Sozialhilfe erhielten, zur Verfügung stellen könne. Erste Gespräche über eine mögliche Ausgestaltung von Arbeitsplätzen seien geführt worden.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Hammer, Flebus und Thielmann.

 

Herr Horn stellt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses mit der von der Bezirksvertretung Haspe beschlossenen Ergänzung unter Punkt 6, den Maßnahmeträger “Arbeit schaffen in Haspe (AS)” mit zu berücksichtigen und dem von der Bezirksvertretung Hohenlimburg beschlossenen Zusatz zur Abstimmung.

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Beschluss:

1.      Der Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.

2.      Unter der Voraussetzung der Erfüllung der nachfolgenden Vorgaben beschließt der Rat der Stadt Hagen, mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben zu bilden.

3.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung

·        mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung vorzubereiten,

·        die personalwirtschaftlichen, organisatorischen, haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen rechtzeitig und abschließend zu klären und

·        die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.

4.      Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.

5.      Falls die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt werden, sind die politischen Gremien erneut zu beteiligen.

6.      Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, sich in den Kooperationsgesprächen mit der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt wird. Hier ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas, Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration, Arbeit schaffen in Haspe (AS) und andere, auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV erhalten.

7.      Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, bei den organisatorischen Planungen darauf hinzuwirken, dass basierend auf den sehr guten Erfahrungen mit der Sozialagentur Hohenlimburg auch zukünftig im Rathaus Hohenlimburg ein vollwertiges Leistungszentrum vorgehalten wird.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

 Einstimmig beschlossen

 

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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