15.07.2004 - 54 Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512)"Bereich ehe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 54
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Horn macht auf die vom Stadtentwicklungsausschusses beschlossene Ergänzung aufmerksam, wonach der Haupt- und Finanzausschuss gebeten wird, sich mit dem Abriss des städtischen Gebäudes Frankfurter Str. 24 zu beschäftigen.
Frau Kingreen merkt an, dass der Abriss des Gebäudes eine Frage des
Gesamtkonzeptes sei. Wenn die geplante Grünfläche nicht errichtet werde, gebe
es keinen Ausgleich für die vorgesehene Baumaßnahme. Sie könne einem Abriss
nicht zustimmen, wenn nicht gleichzeitig die Errichtung der Grünfläche mit
beschlossen werde.
Herr Grothe nimmt Bezug
auf die in der BV Mitte und im Stadtentwicklungsausschus geführten Diskussionen
und erläutert, dass der Haupt-
und Finanzausschuss für die Entscheidung eines Abrisses zuständig sei. Die
Verwaltung werde mit dem Zusatz gebeten eine entsprechende Vorlage zu
erstellen. Er erläutert, dass der im vorliegenden Fall bestehende Bebauungsplan
hier ein vorhandenes Gebäude mit einer Grünfläche überplane. Der nächste
Schritt sei, die Zielvorgabe des Bebauungsplanes umzusetzen.
An der
weiteren Diskussion zur Umsetzung des Bebauungsplanes beteiligen sich die Herren
Dr. Ramrath und Breddermann.
Herr Horn stellt den
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung des Stadtentwicklungsausschusses
zur Abstimmung.
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Anregungen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Änderungen des erneut öffentlich ausgelegenen Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 3 Satz 3 BauGB.
c)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.
d)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden geänderten Bebauungsplanentwurf Nr. 6/99 (512) Teil 1 “Bereich ehemalige Elbersdrucke ” nebst der Begründung vom 12.5.2004 nach §§ 2 und 10 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Z. gültigen Fassung als Satzung.
Die Sitzungsvorlage einschließlich der Begründung vom 12.5.2004 werden Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zusatz:
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Haupt- und Finanzausschuss, sich mit dem Abbruch des in der Grünfläche stehenden städtischen Gebäudes, Frankfurter Str. 24, zu beschäftigen.
