15.07.2004 - 56 B-Plan Nr.: 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen/Ergänzungen nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der jeweils zuletzt gültigen Fassung als Satzung. Ferner beschließt der Rat der Stadt Hagen die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545)

-Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- vom 09.01.2003 und die

1. Ergänzungsbegründung vom 19.01.2004 zur Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- vom 09.01.2003 die Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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