15.07.2004 - 9 Bildung eines neuen Ausländerbeirates für die n...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Horn weist auf die in den vorberatenden Gremien beschlossene Änderung, dass dem neu zu bildenden Integrationsrat zukünftig 14 Migranten angehören sollen, hin.

 

Herr Dr. Schmidt macht darauf aufmerksam, dass zwischen der Verwaltung und dem Innenministerium abgestimmt worden sei, die Frist zur Eintragung in das Wählerverzeichnis von 3 Monaten auf 35 Tage vor der Wahl zu reduzieren, sofern der Rat der Stadt dies so beschließe.

 

Herr Gerbersmann nimmt Bezug auf die im Sozialausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss geführten Diskussionen und spricht sich gegen eine solche Änderung aus. Er schlägt vor, über den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses abstimmen zu lassen.

 

Frau Kingreen spricht sich für die vorgeschlagene Änderung aus, da dadurch keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten seien.

 

Herr Horn stellt den im Haupt- und Finanzausschuss gefassten Beschluss zur Abstimmung.

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Beschluss:

1.                  An Stelle des bisherigen Ausländerbeirates soll künftig ein “Integrationsrat” gebildet werden. Ihm sollen 14 Migranten und je 1 Mitglied der im Rat vertretenen Fraktionen angehören.

In Abwandlung des Vorschlages des Ausländerbeirates (siehe Anlage 3!) ist sicherzustellen, dass alle grundsätzlichen finanz- und personalwirtschaftlichen Regelungen der Stadt Hagen berücksichtigt werden.

In personellen Fragen soll der “Integrationsrat” vor einer Besetzung der Geschäftsführerstelle gehört werden. Eine darüber hinausgehende Einflussnahme auf Personalentscheidungen bleibt ausgeschlossen.

Aus Kostengründen bleibt eine Briefwahl zunächst ausgeschlossen.

2.                  Der Rat beauftragt die Verwaltung, auf dieser Basis für das in der Vorlage dargestellte Modell “Integrationsrat” die Zulassung gem. §126, Abs.1 GO beim Innenministerium zu beantragen.

3.                  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vorarbeiten für einen Integrationsrat zeitgerecht einzuleiten.

4.                  Nach grundsätzlicher Genehmigung durch das Innenministerium ist dem Rat ein Satzungsentwurf für den Integrationsrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

      

 

 

Dagegen:

      

 

 

Enthaltungen:

      

 

 

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Anlagen zur Vorlage