25.08.2009 - 5 Neufassung der Benutzungsordnung der Stadtbüche...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 25.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 43 Amt für Weiterbildung und Medien
- Bearbeitung:
- Cornelia Steinbach
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bartscher zitiert aus § 5 Abs. 3
der Benutzungsordnung und fragt, ob ein Nutzer es möglicherweise darauf anlegen
könnte, Medien nicht zurückzugeben, weil es für ihn von Vorteil sein könnte.
Herr Dr. Fischer hält das für
ausgeschlossen, weil der Wiederbeschaffungswert unter Umständen viel höher
liegen kann als der sachliche Wert.
Herr Becker bestätigt, dass jemand in diesem Falle in der
Tat ein schlechtes Geschäft machen würde. Herr Dr. Fischer habe den
Wiederbeschaffungswert bereits richtig ausgeführt, man könne sich nicht an der
Bücherei bereichern und die Bücherei würde auch keinen Verlust erleiden.
