16.06.2009 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

Herr Jobst möchte wissen, ob es stimmt, dass die Eintrittspreise, die im Emil Schumacher Museum eingenommen werden, zumindest teilweise an die Emil Schumacher Stiftung gehen.

 

Die vertraglichen Regelungen dazu seien eindeutig, berichtet Herr Gerbersmann. Der Grundeintrittspreis stehe ausschließlich der Stadt Hagen zu. Für Sonderausstellungen können zusätzliche Eintrittsgelder eingenommen werden, dieses zusätzliche Entgelt stehe dann nach dem Vertrag dem ausrichtenden Museum zu. Die Stadt Hagen könne dann wiederum zusätzliche Kosten, die durch die Sonderausstellung entstehen, geltend machen. Diese Kosten müsste dann die Stiftung von den zusätzlichen Eintrittsgeldern abziehen.

 

Man stehe zur Zeit über genau dieses Thema in der Diskussion mit der Stiftung. Nur ein Punkt sei nicht vertraglich geregelt und zwar die Situation, wenn beide Museen eine Sonderausstellung ausrichten. Möglicherweise werde man sich in diesem Fall darauf verständigen, die Entgelte dann zu teilen.

 

Frau Suda fragt nach dem Sachstand zum Thema Orchesterprobenraum.

 

Dazu berichtet Herr Gerbersmann, Herr Josten sei in Gesprächen mit dem Architekten, um zu klären, ob es möglich sein wird, den Umbau für die vom Rat beschlossene Summe durchzuführen. Sobald ein umsetzungsfähiger Vorschlag vorliegt, werde die Gesellschafterversammlung einberufen.

Herr Gerbersmann berichtet, dass mittlerweile auch Proben im Ratssaal stattfinden.

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Beschluss: