16.06.2009 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Kultur- und Weiterbildungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Jobst möchte wissen, ob es stimmt, dass die
Eintrittspreise, die im Emil Schumacher Museum eingenommen werden, zumindest
teilweise an die Emil Schumacher Stiftung gehen.
Die vertraglichen Regelungen dazu seien
eindeutig, berichtet Herr Gerbersmann. Der Grundeintrittspreis stehe
ausschließlich der Stadt Hagen zu. Für Sonderausstellungen können zusätzliche
Eintrittsgelder eingenommen werden, dieses zusätzliche Entgelt stehe dann nach
dem Vertrag dem ausrichtenden Museum zu. Die Stadt Hagen könne dann wiederum
zusätzliche Kosten, die durch die Sonderausstellung entstehen, geltend machen.
Diese Kosten müsste dann die Stiftung von den zusätzlichen Eintrittsgeldern
abziehen.
Man stehe zur Zeit über genau dieses Thema in
der Diskussion mit der Stiftung. Nur ein Punkt sei nicht vertraglich geregelt
und zwar die Situation, wenn beide Museen eine Sonderausstellung ausrichten.
Möglicherweise werde man sich in diesem Fall darauf verständigen, die Entgelte
dann zu teilen.
Frau Suda fragt nach dem Sachstand zum Thema
Orchesterprobenraum.
Dazu berichtet Herr Gerbersmann, Herr
Josten sei in Gesprächen mit dem Architekten, um zu klären, ob es möglich
sein wird, den Umbau für die vom Rat beschlossene Summe durchzuführen. Sobald
ein umsetzungsfähiger Vorschlag vorliegt, werde die Gesellschafterversammlung
einberufen.
Herr Gerbersmann berichtet, dass
mittlerweile auch Proben im Ratssaal stattfinden.
