13.07.2004 - 8 Teiländerung Nr. 77 - Autohof - Nord zum Fläche...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schädel berichtet über das Vorliegen eines Verkehrsgutachtens, aus dem hervorgehe, dass eine Erschließung über die Böhfeldstraße machbar sei. Erforderlich seien Veränderungen der Ampelphasen,  jeweils Zweispurigkeit der Dortmunder Straße und eine Beampelung der Autobahnabfahrt. Da es sich hier um einen vorhabenbezogenen Bebauungplan handele, gingen sämtliche Aufwendungen zu Lasten des Investors. Eine Erschließung in Verlängerung der Wandhofener Straße sei wegen der dort verlaufenden Kabeltrassen und der Ferngasleitung nicht möglich.

 

Herr Grothe fügt hinzu, das erste Abstimmungen mit der Bezirksregierung sowohl Zustimmung als auch Ablehnung aus den Bereichen Städtebau und Landschaft ergeben hätten.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Gerbersmann,  Grzeschista, Panzer, Pejic und Schädel, wobei es insbesondere um die Themen Erschließung und Landschaftsschutz geht.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt für den im Lageplan aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich die Teiländerung Nr. 77 – Autohof – Nord – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches in der zuletzt gültigen Fassung, einzuleiten. Der Lageplan mit dem aufgezeigten räumlichen Geltungsbereich liegt dem Rat vor.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst eine Dreiecksfläche westlich der Dortmunder Straße, gegenüber der Kabeler Straße und nördlich des BAB – Anschlusses Hagen – Nord.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 

 

Dafür:

 7

 

 

Dagegen:

 7

 

 

Enthaltungen:

 1