13.07.2004 - 18 Satzung der Stadt Hagen über die Grenzen des im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Asbeck schlägt vor, dass in
Abwandelung des Vorschlages aus der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung
beauftragt werden sollte zu prüfen, wie und an welcher Stelle ein Ausgleich
machbar sei.
Hiergegen werden keine Bedenken
erhoben.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und
privaten Belange die während des Beteiligungsverfahrens (Juli / August 2003)
vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen gemäß der
Sitzungsvorlage. Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und
als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die zu diesem Beschluss gehörende Satzung über die
Grenzen des im Zusammenhang Ortsteils “Staplackstraße” in Hagen
Eilpe / Dahl gemäß § 34 (4) BauGB. Der im Sitzungssaal aufgehängte Plan und die Begründung vom 2.Juni 2004 mit ihren Anlagen sind Bestandteil der Satzung.
Zusatz:
Die Verwaltung wird beauftragt, im
weiteren Ablauf des Verfahrens zu überprüfen wie und an welcher Stelle der
Ausgleich machbar ist.
