13.07.2004 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 13.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel führt aus, dass hier
keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Die vorhandenen Stallungen und
Anbauten sollen zu Wohnzwecken umgenutzt werden.
Für Herrn Grzeschista wäre es
sinnvoller, ein komplettes Bebauungsplanverfahren für den Bereich entlang der
Volmarsteiner Straße zu entwickleln. Dies könnte dann auch Wohnbauflächen
umfassen.
Herr Dr. Ramrath begrüßt, dass nunmehr
auch die SPD das Gewerbegebiet Volmarsteiner Straße befürworte und beantragt
den im nachfolgenden Beschluss aufgeführten Zusatz.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem Antrag
des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1-
gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird
zugestimmt.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1- gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet
Das
Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.
In dem im
Sitzungssaal aufgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet
eindeutig dargestellt.
Dieser
Lageplan im Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig so
beschlossen
Ergänzung:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei
der weiteren Bearbeitung dieses Verfahrens fest zu stellen, ob sich die
vorgesehene Bebauung in eine gewerbliche Nutzung entlang der Volmarsteiner
Straße einfügen würde.
Abstimmungsergebnis: bei 2
Nein-Stimmen mit Mehrheit so beschlossen
