01.12.2009 - 9 Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Haack erläutert die
Vorlage.
Herr Dr. Schmidt führt
weiter aus, dass sich der Umbau von zur Verfügung stehenden Plätzen der 3
– 6 - Jährigen in Plätze für U – 3 –Jährige zwar einfach anhöre, aber leider
aufgrund der verschiedenen Gruppenstrukturen hochkompliziert sei. Für
das Kindergartenjahr 2013/2014 hätten die Kolleginnen der Verwaltung unter
Einrechnung der Gruppen, die heute voraussichtlich beschlossen würden, einen
Überhang von knapp 500 Plätzen
ermittelt. Das mache die Größenordnung des Umbaus deutlich, der in Hagen vorzunehmen
sei. Leider sei der Umbau aufgrund der unterschiedlichen Strukturen ein
hochkompliziertes Verfahren. In der ersten Sitzung des neuen Jahres werde man
in einer Vorlage versuchen, diese Dinge nachvollziehbar darzustellen. Vor den
Osterferien solle ein beschlussfähiger Vorschlag vorliegen. Tatsache sei, dass
der U - 3 - Ausbau Geld koste. Dann werde sich herausstellen, ob die vom Rat
ursprünglich beschlossenen Ausbauquoten eingehalten werden könnten. Man wolle
das gemeinsam versuchen, aber das sei in Konsolidierungszeiten nicht einfach.
Herr Strüwer möchte in
diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit bereits
Investitionsprogramme gegeben habe, die leider in Hagen nicht genutzt worden
seien. Das bedeute aber nicht, dass das zukünftig nicht anders laufen könne.
Das Bewusstsein dafür sei vorhanden. Landesweit sei Hagen ganz weit vorn, wenn
es um Deckung der U – 3 – Betreuung gehe. Es sei in Hagen gelungen,
innerhalb von fünf Jahren den Anteil derjenigen, die die U – 3 –
Betreuung wahrnähmen, zu verfünffachen. Das sei eine gewaltige Leistung, die in
besonderem Maße auch dem Engagement der Träger zu verdanken sei. Wenn, wie in
der Vorlage dargestellt, Gruppen abgebaut würden, habe das damit zu tun, dass
es leider in Hagen zuwenig Kinder gebe, um die vorhandenen Kindertagesplätze
voll belegen zu können. Man werde auf
Unterstützung des Landes und des Bundes angewiesen sein, um die entsprechenden
Zielmarken erreichen zu können. Er möchte von Frau Haack wissen, ob sich die
Zahlen in der Vorlage durch das Anmeldeverfahren verändern könnten. Im letzten
Jahr sei nach Abschluss des Anmeldeverfahrens nachjustiert worden. Sei das
dieses Mal auch so?
Frau Haack antwortet, dass
es sich hier um die mit den Trägern abgestimmten Planungszahlen handele. Das
spiegele wieder, was in den Einrichtungen möglich sei.
Spielraum gebe es immer bei den Stundenkontingenten. Das sei die
Entscheidung der Eltern, die im Vorhinein nicht absehbar sei. Unklar sei im
Moment noch, ob die 45- Stunden-Betreuung vom Land gedeckelt werde. Man habe
sich an dem Umfang der 45-Stunden-Betreuung orientiert, der im Moment bestehe.
Auch bei den U – 3 Plätzen könne sich herausstellen, dass der
Bedarf höher sei. Das müsse man dann auch kurzfristig mit Hilfe der Träger
regeln, die durch zusätzliche Umwandlungen noch U – 3 – Kinder
nehmen könnten.
Frau Klos-Eckermann fragt in
Richtung von Herrn Strüwer, welche nicht realisierten Programme er gemeint
habe.
Herr Strüwer erklärt, da
habe es sich um ein Länderprogramm mit einer 90 %igen Förderungsmöglichkeit bei
der U – 3 - Betreuung gehandelt. Dort sei im vergangenen Jahr vom
Landschaftsverband Westfalen-Lippe dringend darum gebeten worden, entsprechende
Anträge zu stellen. Er habe diese Anfragen an die Fachverwaltung weitergeleitet.
Zum damaligen Zeitpunkt sei von Seiten der Stadt darauf nicht zurückgegriffen
worden.
Frau Haack merkt in diesem
Zusammenhang an, dass eine Vielzahl von Anträgen gestellt worden sei. Die
Schwierigkeit habe im Abfluss der Mittel bestanden. Das Projekt müsse erst
umgesetzt sein und dann hätten die Mittel voll abgerufen werden können. Die
Genehmigungen seien immer viel zu spät gekommen, so dass die Träger nicht mehr
hätten tätig werden können. Für 2009 sei ein ähnliches Problem entstanden. Im
Moment würden die Bescheide für 2009 verschickt. Es sei schwierig, den Umbau
jetzt noch vorzunehmen und gleichzeitig abzurechnen.
Herr Strüwer bittet, in
schriftlicher Form eine Übersicht über
die beantragten Mittel im Rahmen der U – 3 - Investitionsförderung
beizufügen (siehe Anlage 1 zu TOP 9).
Herr Reinke dankt der
Verwaltung für diese Vorlage. Er weist auf rechnerische Fehler in der Tabelle
hin. Weiterhin sei er von einem Träger angesprochen worden, dass die hier
dokumentierte Planung mit ihm nicht abgesprochen gewesen sei und stimme so
nicht.
Frau Haack weist darauf hin, dass die Träger alle zu den Runden
eingeladen gewesen seien. Alle hätten die Ergebnisse aus den Gesprächen zur
Verfügung gestellt bekommen. Sie gehe davon aus, dass die Einrichtung in der
Dümpelstraße angesprochen sei. Die Träger hätten die Möglichkeit gehabt, sich
über einen Zeitraum von viereinhalb Monaten zurückzumelden. Vom Träger sei
nichts Gegenteiliges gekommen. Man habe den Vorschlag von April als Grundlage
für die Planung genommen.
Bezüglich der falschen Zahlen in gewissen Zeilen gibt sie Herrn Reinke
recht. Die Zahlen in der Tabelle seien teilweise verrutscht. Die Tabelle sei
ursprünglich anders aufgebaut gewesen. Bei Umgestaltung der Tabelle sei es zu
diesen falschen Zahlen gekommen. Sie sichert zu, dem Protokoll die korrigierte
Tabelle beizufügen (siehe Anlage 2 zu
TOP 9).
Herr Strüwer schlägt vor,
im Einzelfall zum Telefonhörer zu greifen, um die Dinge zu klären.
Herr Reinke greift den
Vorschlag von Herrn Strüwer auf.
Frau Helling nimmt Bezug
darauf, dass in der Tabelle 1 die Summe der Plätze und in Tabelle 2 die Anzahl
der Kinder aufgeführt sei. Sie fragt nach einer Quote bezüglich der
derzeitigen Auslastung der Plätze. Gebe es Berechnungen, welche
Betreuungsquote sich nach dem Ausbau und den Streichungen nach Prognose ergäbe?
Frau Haack antwortet, dass
die U – 3 – Plätze in Hagen alle belegt seien. Im Gegenteil habe es
nach Abschluss des Anmeldeverfahrens noch 40 nicht versorgte Kinder gegeben.
Dort hätten sich dann andere Betreuungsformen gefunden.
Die Planung sei anders herum aufgebaut. Man sich an den Ausbauquoten, die
man festgelegt habe. Es gebe eine
Zielmarke von 32 % der Plätze, die man schaffen müsse. Im letzten Jahr
habe man von dem prozentualen Anteil linear hochgerechnet, um bis zum Jahr 2013
auf die 32 % zu kommen. Es handele sich hier um die jährlichen Ausbauquoten. Diese seien immer komplett belegt gewesen.
Auf eine weitere Frage von Frau Helling erläutert Frau Haack, dass es
sich bei den Plätzen im Bereich der über – 3 –Jährigen um diejenigen handele, die teilweise abzubauen
seien. Man müsse jetzt schauen, wo ein Abbau möglich sei.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass es für den Ausschuss wichtig sei, dass die Familien, die Plätze
nachfragten, auch versorgt würden. Man müsse darauf setzen, seitens des
Landesjugendamtes zusätzlich Plätze im U
– 3 – Bereich zugewiesen zu bekommen, um der erhöhten Nachfrage gerecht
zu werden. Wenn die Stadt Hagen den gesetzlichen Anspruch von 32 % erfüllen
wolle, müsse man jetzt schon die Möglichkeiten nutzen, die sich durch die
Nachfragesituation ergäben.
Herr Dr. Schmidt weist
darauf hin, dass für die Kinder von 3 – 6 Jahren ein Rechtsanspruch
bestehe. Diese müsse mit einer unveränderten Zielquote von 95 % erfüllt werden.
Diese sei bereits mehr als erfüllt, aber im Stadtgebiet völlig ungleichmäßig verteilt.
Es wäre wünschenswert, wenn man in jedem Stadtteil die Plätze anbieten könne,
die nachgefragt würden. Die Kunst sei es, dort nachzusteuern.
In dem Bereich der U – 3 - Betreuung habe man sich für übernächstes
Jahr die Zielquote von 32 % gesetzt, allerdings gebe es hier keinen
Rechtsanspruch, aber eine Selbstverpflichtung des Rates. Diese versuche man in
einer Quote von 70 % Kindergartenplätzen und 30 % Tagespflege umzusetzen. Er
vermute, dass es bereits im nächsten Jahr schwer werde, diese 32 % zu
erreichen. Die Verpflichtung gehe ja dann weiter bis auf 50 % und irgendwann
bestehe dann auch eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn man die Kommunen frage,
wie denn der Bedarf eingeschätzt würde, bekäme man deutliche Signale, dass der
Bedarf deutlich über 50 % liege. Man müsse den Rat fragen, ob er sich auf die
gesetzliche Verpflichtung beschränken wolle.
Herr Strüwer erklärt, dass
diese Thematik Anfang nächsten Jahres sicher in aller Ausführlichkeit beraten
werden müsse.
Frau Schwerdtfeger möchte
wissen, wie verbindlich der Beschlussvorschlag zu verstehen sei, da der Elternwille erst nach erfolgtem
Anmeldeverfahren feststehe. Werde der Träger dann auf dieser Grundlage nicht
verpflichtet, die Planung so umzusetzen?
Weiterhin teilt sie mit, dass sich im Kirchenkreis Hagen eine
Trägergemeinschaft gebildet habe, wo die ersten Kirchengemeinden jetzt ihre
Trägerschaft an den Kirchenkreis abgäben. So werde die Vielfalt im
evangelischen Bereich im Laufe der Zeit sicher übersichtlicher.
Frau Haack sichert zu,
dass im Einzelfall sicher noch Gespräche geführt würden, wenn die Planung so
nicht aufrechtzuerhalten sei.
Herr Steuber macht
deutlich, dass es sich hier um eine Planung handele. Hier werde kein Träger zu
einem Ausbau verpflichtet. Die Besorgnis, bei einem positiven Beschluss eine
Verpflichtung einzugehen, brauche man nicht haben. Man benötige jedoch einen Auftrag des Rates,
dass in diesem Umfang geplant werden solle.
Herr Strüwer wiederholt
die Zusage der Verwaltung, dass nachjustiert würde, wenn das Nachfrageverhalten
der Eltern nicht der Planung entspreche.
Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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