01.12.2009 - 1 Verpflichtung der neuen Mitglieder des Jugendhi...

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Wortprotokoll

Herr Strüwer begrüßt die Anwesenden.

Er erklärt, dass in der heutigen konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses für die Legislaturperiode 2009 bis 2014 auch die Wahl des neuen Vorsitzenden und seines Vertreters vorzunehmen sei. Da es sich bei dem Jugendhilfeausschuss um ein permanentes Verfassungsorgan handele, und dieser solange bestehen bleibe, bis sich ein neuer Jugendhilfeausschuss konstituiert habe, werde er in seiner Funktion als bisheriger Vorsitzender auch noch die Verpflichtung der Jugendhilfeausschussmitglieder vornehmen. Er erläutert die Zusammensetzung und die Aufgabenstellung des Jugendhilfeausschusses. Weiterhin stellt er die neuen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses namentlich vor. Eine entsprechende Übersicht ist der Niederschrift als Anlage zu TOP 1 beigefügt.

Die Ratsvertreter seien bereits verpflichtet worden.

Herr Strüwer nimmt daher anschließend die Verpflichtung der restlichen Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vor und bedankt sich bei ihnen für die Bereitschaft, in diesem Gremium mitzuwirken. 

 

 

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Anlagen

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