29.09.2009 - 7 Bericht zur Hilfe zur Erziehung in Hagen

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer berichtet, dass der Jugendhilfeausschuss diesen Bericht nach einer Mitteilung der Verwaltung in der letzten Sitzung über einen Mittelmehrbedarf in Höhe von 3 Millionen Euro für 2009 in diesem Bereich erbeten habe.

 

Herr Goebels erläutert den Bericht. Er wünsche sich die Einführung einer Wirksamkeitsprüfung der Hilfen zur Erziehung. In diesem Bereich werde viel Geld ausgegeben. Leider habe man das Programm bisher nicht einführen können, weil die dafür notwendigen Gelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro jährlich nicht bereitgestellt worden seien. Aus seiner Sicht wäre die Einrichtung eines solchen Programms dringend notwendig, weil auch die Hilfen zur Erziehung auf den Prüfstein gehörten.

 

Herr Decker ist der Meinung, dass die Kosten von insgesamt 880.000 Euro für Inobhutnahmen mit 29.000 Euro pro Fall jährlich sehr hoch erschienen.

 

Herr Goebels klärt auf, dass die Handlungsspielräume bei der Aushandlung der Tagespflegesätze seien sehr gering. Es gebe den Rahmenvertrag II, in dem Qualitätsstandards festgeschrieben würden. Die 19 Fälle spiegelten nur eine Stichtagserhebung wieder. In diesem Bereich gebe es eine große Fluktuation. Im Jahresschnitt habe man im vergangenen Jahr ca. 150 – 160 Inobhutnahmen gehabt.   

 

Herr Haensel möchte die Thematik aus einem ganz anderen Blickwinkel beleuchten.

Es sei sicher nötig, sich die Zahlen in diesem Bereich genauer anzuschauen. Gleichwohl sei hier aber auch die Betrachtung über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Es habe eine sehr gute Entwicklung in diesem Bereich gegeben. Zu beobachten sei jedoch, dass aufgrund einer gesamtgesellschaftlichen Veränderung es teilweise auch nicht ohne stationäre Unterbringungen gehe. Durch die Einführung des § 8a SGB VIII und die damit verbundene Sensibilisierung sei ein richtiger Weg beschritten worden. Man solle sich vor der Formulierung eines Ökonomiedrucks hüten, der eine fachliche Entwicklung in der Jugendhilfe behindern würde.  

 

Herr Steuber hält das für einen wichtigen Hinweis. Man müsse allerdings auch daraus folgern, dass, wenn man diesen Umgestaltungsprozess nicht gemacht habe, die Zahlen noch ganz anders aussehen würden. Die Interventionsbereitschaft durch gestiegene Sensibilität seien bei allen Beteiligten gewachsen. Das sei bundesweit festzustellen. Durch strafrechtliche Konsequenzen sei man sicher eher geneigt, eine Hilfe zu installieren. Man leide extrem unter den sozio-ökonomischen Veränderungen in den Familien.

Die veränderten Finanzlagen hätten eine unmittelbare Auswirkung auf diesen Bereich.     

Eine Untersuchung der Universität Dortmund belege, dass Kindeswohlgefährdungen zu 75 % einhergingen mit Transferleistungen in diesen Familien.

 

Herr Fischer nimmt Bezug auf die Meldungen im Bereich der Kindeswohlgefährdungen. Hier werde deutlich, dass das System im Offenen Ganztag greife. Das solle nachdenklich machen im Hinblick darauf, dass an vielen Schulen Wartelisten für den Offenen Ganztag bestünden. Man könne belegen, dass Kinder, die durch die Förderung im Offenen Ganztag besser in weiterführende Schulen vermittelt würden. Das greife alles ineinander. Der Bedarf am Offenen Ganztag sei groß. Die einfachen Hilfestellungen griffen nicht früh genug. Er fände es sinnvoller, das Geld anstatt für das Programm für präventive Maßnahmen einzusetzen.

 

Herr Dr. Schmidt findet, dass es sich die Verwaltung auch mal leisten könne, diesen Betrag für eine Wirksamkeitsanalyse auszugeben. Er traue sich zu, den Kämmerer davon zu überzeugen. Es handele sich zwar um eine neue Aufgabe, für deren Einführung man argumentieren müsse, aber es komme hier auf die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung an.

Bezüglich des Ausbaus des Offenen Ganztags habe die Stadt Hagen trotz der Wartelisten aufgrund der hohen Kosten den Ausbau stoppen müssen.  Man werde das im Auge behalten und immer wieder überprüfen. Der Rat werde immer wieder die Möglichkeit haben, den Ausbau des Offenen Ganztages weiterzuführen.

 

Herr Schledorn regt für den nächsten Jugendhilfeausschuss an, sich mit der Nachfolgestudie mit den Konsequenzen von Kinderarmut zu beschäftigen und die Kollegen aus dem Bereich einzuladen, um mit ihnen gemeinsam über mögliche Empfehlungen in diesem Themenkomplex zu diskutieren.

 

Herr Strüwer erklärt, dass er der bisherigen Diskussion entnommen habe, dass dieser Bericht auch als Grundlage für weitergehende Informationen für diesen Ausschuss dienen solle. Man bekomme dann eine Grundlage, um Erziehungsmaßnahmen entsprechend sorgfältig planen zu können. Man müsse auch ein gewisses Kostenbewusstsein im Hinterkopf haben. Es gehe darum, Ressourcen, die zur Verfügung stünden, optimal einzusetzen. Man könne viele Ausgaben vermeiden, wenn vorher präventiv gearbeitet würde. Diese Dinge müssten noch stärker aufgearbeitet werden. Er wünsche sich Informationen darüber, in wie vielen Fällen der Fachbereich bei den 250 Meldungen eine  Kindeswohlgefährdung abgeleitet habe und welche Maßnahmen ergriffen worden seien. Er wünsche sich eine Darstellung darüber, wie viele Fälle man am Anfang des Jahres gehabt habe und wie hoch die Fluktuation gewesen sei und wie lange eine solche Maßnahme gedauert habe und wie teuer diese sei. Man solle Kostenbewusstsein dahingehend schaffen, ob es möglicherweise Verschiebemöglichkeiten in den präventiven Bereich gebe. Er bäte um eine klare Definition des Begriffes „Kindeswohlgefährdung“. Wann lege der Fachbereich welche Kriterien zugrunde, welche Kindeswohlgefährdungsaspekte tatsächlich vorlägen. Das sei wichtig für die Beurteilung, wann in welchen Bereichen präventiv angesetzt werden müsse. Es sei auch notwendig, festzustellen,  in welchen Sozialräumen Kindeswohlgefährdungen gemeldet würden. Dann könne man entsprechend sozialräumlich agieren. Der Bereich „Kinderschutzambulanz“ solle nicht isoliert betrachtet werden. Vielleicht könne man anhand des Sozialraums Wehringhausen modellhaft einen Einstieg finden. Trägerübergreifende Akteure müssten an einem Strang ziehen.

 

Herr Goebels weist darauf hin, dass es Standards für Kindeswohlgefährdung gebe. Es handele sich dabei um eine Empfehlung vom Deutschen Städtetag. Man habe diese sehr früh übernommen und diese im letzten Jahr noch einmal überarbeitet. Er sei gern bereit, diese dem Jugendhilfeausschuss darzustellen. Man könne das auch sozialräumlich darstellen. Er stelle auch fest, dass einige niederschwellige Angebote in Hagen weggebrochen seien. Wenn die Hilfe zur Erziehung einsetzte, käme man seines Erachtens manchmal schon zu spät. Man müsse in Hagen auch andere Wege gehen. Die Angebote seien hochschwellig und einzelfallbezogen. Das sei die Schwierigkeit, die das

SGB VIIII allerdings vorgebe. Es sei natürlich nicht so einfach, niederschwellige Angebote zusätzlich zu installieren. 

 

Herr Fischer erklärt, dass die gewünschte Auswertung dann Sinn mache, wenn die Auswertung auch gleichzeitig belegen könne, warum es überhaupt zu dieser Maßnahme gekommen sei und wie sie hätte verhindert werden können, wenn vorher eine präventive Maßnahme ergriffen worden sei.

 

Herr Dr. Brauers weist darauf hin, dass die Auswertungen in der Form von Statistiken frühestens im Jahr 2008 aufgelegt worden seien. Diese würden jetzt Jahr für Jahr weitergeführt. Dann komme es langfristig genau zu dem beschriebenen Effekt.

 

Herr Fischer entgegnet, dass er Bezug genommen hätte auf das von Herrn Goebels gewünschte Programm zur Wirksamkeitsprüfung und nicht auf die Zahlen in diesem vorliegenden Bericht.

 

Herr Steuber macht deutlich, dass man sich im Moment der Problemstellung auf zwei Ebenen nähere. Das eine sei, dass man mit den Leistungsanbietern in Hagen, den freien Trägern, gemeinsam herausfinden wolle, ob die Ziele, die man mit den Familien vereinbarten, realistisch seien und erreicht würden. Das müsse bewertet und analysiert werden. Das andere sei die Analyse des individuellen Hilfebedarfes.

Man habe umfangreiches Datenmaterial über die Sozialräume. Da gebe es jede Menge Auswertungsmodule, die man zur Verfügung habe.

 

Herr Strüwer  stellt fest, dass es ein guter Einstieg in Bezug auf die Maßnahmenplanung gewesen sei. Aufgabe des neuen Jugendhilfeausschusses werde es sein, zu analysieren, worin die Ursache für  solche Fallsteigerungen liege. Wichtig sei es, Familien möglichst früh Hilfen zu bieten.

 

Herr Haensel erinnert daran, dass man im Ausschuss Anfang des Jahres befürchtet habe, dass es bei den Fällen des § 8a SGB  VIII eine Steigerung bis zu 350 Fällen geben könne. Möglicherweise griffen ja auch schon einige der ergriffenen Maßnahmen.

 

Herr Dr. Brauers bestätigt die Einschätzung von Herrn Haensel. Es handele sich hier um einen ersten großen Erfolg.

 

Herr Fischer  meint, dass dann doch an dieser Stelle schon eventuell eine Auswertung finanzieller Art möglich sei.

 

 Herr Strüwer schließt diesen Tagesordnungspunkt ab.

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Beschluss:

 

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Anlagen