29.09.2009 - 7 Bericht zur Hilfe zur Erziehung in Hagen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 29.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer berichtet,
dass der Jugendhilfeausschuss diesen Bericht nach einer Mitteilung der Verwaltung
in der letzten Sitzung über einen Mittelmehrbedarf in Höhe von 3 Millionen Euro
für 2009 in diesem Bereich erbeten habe.
Herr Goebels erläutert den
Bericht. Er wünsche sich die Einführung einer Wirksamkeitsprüfung der Hilfen
zur Erziehung. In diesem Bereich werde viel Geld ausgegeben. Leider habe man
das Programm bisher nicht einführen können, weil die dafür notwendigen Gelder
in Höhe von insgesamt 30.000 Euro jährlich nicht bereitgestellt worden seien.
Aus seiner Sicht wäre die Einrichtung eines solchen Programms dringend
notwendig, weil auch die Hilfen zur Erziehung auf den Prüfstein gehörten.
Herr Decker ist der
Meinung, dass die Kosten von insgesamt 880.000 Euro für Inobhutnahmen mit
29.000 Euro pro Fall jährlich sehr hoch erschienen.
Herr Goebels klärt auf,
dass die Handlungsspielräume bei der Aushandlung der Tagespflegesätze seien
sehr gering. Es gebe den Rahmenvertrag II, in dem Qualitätsstandards festgeschrieben
würden. Die 19 Fälle spiegelten nur eine Stichtagserhebung wieder. In diesem
Bereich gebe es eine große Fluktuation. Im Jahresschnitt habe man im
vergangenen Jahr ca. 150 – 160 Inobhutnahmen gehabt.
Herr Haensel möchte die
Thematik aus einem ganz anderen Blickwinkel beleuchten.
Es sei sicher nötig, sich die Zahlen in diesem Bereich genauer
anzuschauen. Gleichwohl sei hier aber auch die Betrachtung über einen längeren
Zeitraum sinnvoll. Es habe eine sehr gute Entwicklung in diesem Bereich gegeben.
Zu beobachten sei jedoch, dass aufgrund einer gesamtgesellschaftlichen
Veränderung es teilweise auch nicht ohne stationäre Unterbringungen gehe. Durch
die Einführung des § 8a SGB VIII und die damit verbundene Sensibilisierung sei
ein richtiger Weg beschritten worden. Man solle sich vor der Formulierung eines
Ökonomiedrucks hüten, der eine fachliche Entwicklung in der Jugendhilfe
behindern würde.
Herr Steuber hält das für
einen wichtigen Hinweis. Man müsse allerdings auch daraus folgern, dass, wenn
man diesen Umgestaltungsprozess nicht gemacht habe, die Zahlen noch ganz anders
aussehen würden. Die Interventionsbereitschaft durch gestiegene Sensibilität
seien bei allen Beteiligten gewachsen. Das sei bundesweit festzustellen. Durch
strafrechtliche Konsequenzen sei man sicher eher geneigt, eine Hilfe zu
installieren. Man leide extrem unter den sozio-ökonomischen Veränderungen in
den Familien.
Die veränderten Finanzlagen hätten eine unmittelbare Auswirkung auf
diesen Bereich.
Eine Untersuchung der Universität Dortmund belege, dass
Kindeswohlgefährdungen zu 75 % einhergingen mit Transferleistungen in diesen
Familien.
Herr Fischer nimmt Bezug
auf die Meldungen im Bereich der Kindeswohlgefährdungen. Hier werde deutlich, dass
das System im Offenen Ganztag greife. Das solle nachdenklich machen im Hinblick
darauf, dass an vielen Schulen Wartelisten für den Offenen Ganztag bestünden.
Man könne belegen, dass Kinder, die durch die Förderung im Offenen Ganztag
besser in weiterführende Schulen vermittelt würden. Das greife alles ineinander.
Der Bedarf am Offenen Ganztag sei groß. Die einfachen Hilfestellungen griffen
nicht früh genug. Er fände es sinnvoller, das Geld anstatt für das Programm für
präventive Maßnahmen einzusetzen.
Herr Dr. Schmidt findet,
dass es sich die Verwaltung auch mal leisten könne, diesen Betrag für eine
Wirksamkeitsanalyse auszugeben. Er traue sich zu, den Kämmerer davon zu
überzeugen. Es handele sich zwar um eine neue Aufgabe, für deren Einführung man
argumentieren müsse, aber es komme hier auf die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung
an.
Bezüglich des Ausbaus des Offenen Ganztags habe die Stadt Hagen trotz der
Wartelisten aufgrund der hohen Kosten den Ausbau stoppen müssen. Man werde das im Auge behalten und immer
wieder überprüfen. Der Rat werde immer wieder die Möglichkeit haben, den Ausbau
des Offenen Ganztages weiterzuführen.
Herr Schledorn regt für
den nächsten Jugendhilfeausschuss an, sich mit der Nachfolgestudie mit den
Konsequenzen von Kinderarmut zu beschäftigen und die Kollegen aus dem Bereich
einzuladen, um mit ihnen gemeinsam über mögliche Empfehlungen in diesem
Themenkomplex zu diskutieren.
Herr Strüwer erklärt, dass
er der bisherigen Diskussion entnommen habe, dass dieser Bericht auch als
Grundlage für weitergehende Informationen für diesen Ausschuss dienen solle.
Man bekomme dann eine Grundlage, um Erziehungsmaßnahmen entsprechend sorgfältig
planen zu können. Man müsse auch ein gewisses Kostenbewusstsein im Hinterkopf
haben. Es gehe darum, Ressourcen, die zur Verfügung stünden, optimal
einzusetzen. Man könne viele Ausgaben vermeiden, wenn vorher präventiv
gearbeitet würde. Diese Dinge müssten noch stärker aufgearbeitet werden. Er
wünsche sich Informationen darüber, in wie vielen Fällen der Fachbereich bei
den 250 Meldungen eine
Kindeswohlgefährdung abgeleitet habe und welche Maßnahmen ergriffen
worden seien. Er wünsche sich eine Darstellung darüber, wie viele Fälle man am
Anfang des Jahres gehabt habe und wie hoch die Fluktuation gewesen sei und wie
lange eine solche Maßnahme gedauert habe und wie teuer diese sei. Man solle
Kostenbewusstsein dahingehend schaffen, ob es möglicherweise Verschiebemöglichkeiten
in den präventiven Bereich gebe. Er bäte um eine klare Definition des Begriffes
„Kindeswohlgefährdung“. Wann lege der Fachbereich welche Kriterien
zugrunde, welche Kindeswohlgefährdungsaspekte tatsächlich vorlägen. Das sei
wichtig für die Beurteilung, wann in welchen Bereichen präventiv angesetzt
werden müsse. Es sei auch notwendig, festzustellen, in welchen Sozialräumen
Kindeswohlgefährdungen gemeldet würden. Dann könne man entsprechend
sozialräumlich agieren. Der Bereich „Kinderschutzambulanz“ solle
nicht isoliert betrachtet werden. Vielleicht könne man anhand des Sozialraums
Wehringhausen modellhaft einen Einstieg finden. Trägerübergreifende Akteure
müssten an einem Strang ziehen.
Herr Goebels weist darauf
hin, dass es Standards für Kindeswohlgefährdung gebe. Es handele sich dabei um
eine Empfehlung vom Deutschen Städtetag. Man habe diese sehr früh übernommen
und diese im letzten Jahr noch einmal überarbeitet. Er sei gern bereit, diese
dem Jugendhilfeausschuss darzustellen. Man könne das auch sozialräumlich
darstellen. Er stelle auch fest, dass einige niederschwellige Angebote in Hagen
weggebrochen seien. Wenn die Hilfe zur Erziehung einsetzte, käme man seines
Erachtens manchmal schon zu spät. Man müsse in Hagen auch andere Wege gehen.
Die Angebote seien hochschwellig und einzelfallbezogen. Das sei die
Schwierigkeit, die das
SGB VIIII allerdings vorgebe. Es sei natürlich nicht so einfach,
niederschwellige Angebote zusätzlich zu installieren.
Herr Fischer erklärt, dass
die gewünschte Auswertung dann Sinn mache, wenn die Auswertung auch
gleichzeitig belegen könne, warum es überhaupt zu dieser Maßnahme gekommen sei
und wie sie hätte verhindert werden können, wenn vorher eine präventive
Maßnahme ergriffen worden sei.
Herr Dr. Brauers weist
darauf hin, dass die Auswertungen in der Form von Statistiken frühestens im
Jahr 2008 aufgelegt worden seien. Diese würden jetzt Jahr für Jahr weitergeführt.
Dann komme es langfristig genau zu dem beschriebenen Effekt.
Herr Fischer entgegnet, dass
er Bezug genommen hätte auf das von Herrn Goebels gewünschte Programm zur
Wirksamkeitsprüfung und nicht auf die Zahlen in diesem vorliegenden Bericht.
Herr Steuber macht
deutlich, dass man sich im Moment der Problemstellung auf zwei Ebenen nähere.
Das eine sei, dass man mit den Leistungsanbietern in Hagen, den freien Trägern,
gemeinsam herausfinden wolle, ob die Ziele, die man mit den Familien vereinbarten,
realistisch seien und erreicht würden. Das müsse bewertet und analysiert
werden. Das andere sei die Analyse des individuellen Hilfebedarfes.
Man habe umfangreiches Datenmaterial über die Sozialräume. Da gebe es
jede Menge Auswertungsmodule, die man zur Verfügung habe.
Herr Strüwer stellt fest, dass es ein guter Einstieg in
Bezug auf die Maßnahmenplanung gewesen sei. Aufgabe des neuen
Jugendhilfeausschusses werde es sein, zu analysieren, worin die Ursache für solche Fallsteigerungen liege. Wichtig sei es,
Familien möglichst früh Hilfen zu bieten.
Herr Haensel erinnert
daran, dass man im Ausschuss Anfang des Jahres befürchtet habe, dass es bei den
Fällen des § 8a SGB VIII eine Steigerung
bis zu 350 Fällen geben könne. Möglicherweise griffen ja auch schon einige der
ergriffenen Maßnahmen.
Herr Dr. Brauers bestätigt
die Einschätzung von Herrn Haensel. Es handele sich hier um einen ersten großen
Erfolg.
Herr Fischer meint, dass dann doch an dieser Stelle schon
eventuell eine Auswertung finanzieller Art möglich sei.
Herr Strüwer schließt
diesen Tagesordnungspunkt ab.
Anlagen
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