29.09.2009 - 5 Stand der Umsetzung des KiBiz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 29.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Versteeg-Schulte
berichtet, dass der Landesrechnungshof festgestellt habe, dass landesweit 100
Millionen Euro an negativen Rücklagen nach dem GTK bestünden. Diese
Negativrücklagen seien gesetzeswidrig. Das habe zur Folge, dass die örtlichen Jugendämter
damit betraut würden, bis ins Jahr 2004 zurückzurechnen und die Rücklagenbildung
bei jedem Träger zu prüfen. Bei Abweichungen sei ggf. ein neuer Bescheid zu
erlassen. Es sei eine Frist bis zum 15.11.2009 gesetzt. Das könne dazu führen,
dass 485 Träger bzw. Rücklagen zu prüfen seien. Das sei eine erneute extreme
Mehrbelastung für die Verwaltung, aber auch für die Träger. Wie das gehandelt
werden solle, sei im Moment noch unklar.
Zum Anmeldeverfahren teilt sei mit, dass man aus dem letzten
Anmeldeverfahren Rückschlüsse gezogen habe. Man arbeite auch weiter an
Verbesserungen. Ab Oktober werde man alle Eltern, deren Kinder am 31.10.2010 5
Jahre alt seien, anschreiben. Vom 01.11. bis zum 31.12.2009 könnten die Eltern
dann in der gewünschten Kindertageseinrichtung vorsprechen und sich auf einer
Liste vormerken lassen. Im Januar werde die Verwaltung mit den Einrichtungen
gemeinsam regional bezogen die Versorgung der angemeldeten Kinder überprüfen.
Auf eine Frage von Herrn Strüwer erklärt Frau Versteeg-Schulte, dass es
um die Erfassung der Rücklagen gehe.
Herr Goldbach ergänzt,
dass neu sei, dass der Landesrechnungshof grundsätzlich festgestellt habe, dass
Negativrücklagen grundsätzlich nicht zulässig seien. Die Träger hätten
Rücklagen zur Investition gebildet. Wenn mehr investiert worden sei, könne auch
eine Negativrücklage entstanden sein. Das Verfahren sei jetzt beanstandet
worden. Für das laufende Verfahren gebe es die Übereinkunft mit dem
Landesrechnungshof, dass innerhalb eines Jugendamtsbezirkes und innerhalb eines
Trägers negative und positive Rücklagen ausnahmsweise saldiert werden dürften,
allerdings nur in dem Rahmen, in dem der Finanzbedarf da gewesen sei. Das setze
voraus, dass rückwirkend geprüft werde. Es könne sein, dass sich das finanziell
ausgleiche. Landesweit solle es 100 Millionen negative und ebenso hohe positive
Rücklagen geben. Ob es in der Feinabrechnung auf Jugendamtsbezirk oder
trägerbezogen aufgehe, könne man jetzt noch nicht sagen. Das Jugendamt müsse
Testate ausstellen, die dann als Grundlage einer erneuten Prüfung durch den
Landesrechnungshof sein könnten.
Herr Strüwer möchte
wissen, ob es richtig sei, dass die Stadt gegenüber anderen Trägern
Bescheinigungen ausstellen müsse. Wie sähe es mit den Rückstellungen der Stadt
für ihre Kindertageseinrichtungen aus?
Herr Dücker fragt, wie
viel Personal für diese Prüfung benötigt
würde. Sei diese Aufgabe überhaupt für die Verwaltung bis zum 15.11.09 zu
leisten? Müsse bei Feststellung einer Negativ-Rückstellung eines Kindergartens
dieser Betrag dann sofort ausgeglichen werden? Warum sei der Landesrechnungshof
erst jetzt auf diesen Umstand gestoßen?
Herr Goldbach erklärt
aufgrund einer Frage von Herrn Decker, dass es sich um eine rückwirkende
Betrachtung handele. Es sei die Schlussrechnung des GTK. Grundsätzlich sei es
möglich, dass positive mit negativen Rücklagen verrechnet würden. Es müsse dann
nicht zwangsläufig zu Rückzahlungen kommen. Es gebe aber auch eine Obergrenze
für diese Rücklagen, die nicht überschritten werden könne. In der Vergangenheit
habe es offenbar eine Ausnutzung dieser Möglichkeiten zwischen Einrichtungen
gegeben. Man werde jetzt bei dieser Schlussrechnung trägerbezogen ausgleichen
können. Man könne auch trägerübergreifend innerhalb des Jugendamtbezirkes
ausgleichen. Es gebe unter Umständen eine Menge Prüfungsarbeit.
Die Stadt Hagen habe keine negativen Rücklagen.
Frau Nowicki stellt fest,
dass sowohl negative als auch positive Rücklagen jedes Jahr im
Verwendungsnachweis nachgewiesen werden müssten und von daher ja eigentlich als
geprüft gelten würden. Auf einer Fachtagung sei gesagt worden, dass noch nicht
geklärt sei, wer die erneute Prüfung vornehmen werde.
Herr Steuber teilt mit,
dass das vorhandene Personal das nicht leisten könne. Man werde eine
zusätzliche personelle Ressource für diese vorübergehende Tätigkeit organisieren.
Herr Goldbach erwidert auf
den Wortbeitrag von Frau Nowicki, dass klar sei, dass das Testat durch das
örtliche Jugendamt erteilt würden. Das schließe nicht aus, dass der
Landesrechnungshof dann noch in seiner eigenen Zuständigkeit stichprobenartig
prüfen werde.
