29.09.2009 - 5 Stand der Umsetzung des KiBiz

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Versteeg-Schulte berichtet, dass der Landesrechnungshof festgestellt habe, dass landesweit 100 Millionen Euro an negativen Rücklagen nach dem GTK bestünden. Diese Negativrücklagen seien gesetzeswidrig. Das habe zur Folge, dass die örtlichen Jugendämter damit betraut würden, bis ins Jahr 2004 zurückzurechnen und die Rücklagenbildung bei jedem Träger zu prüfen. Bei Abweichungen sei ggf. ein neuer Bescheid zu erlassen. Es sei eine Frist bis zum 15.11.2009 gesetzt. Das könne dazu führen, dass 485 Träger bzw. Rücklagen zu prüfen seien. Das sei eine erneute extreme Mehrbelastung für die Verwaltung, aber auch für die Träger. Wie das gehandelt werden solle, sei im Moment noch unklar.

Zum Anmeldeverfahren teilt sei mit, dass man aus dem letzten Anmeldeverfahren Rückschlüsse gezogen habe. Man arbeite auch weiter an Verbesserungen. Ab Oktober werde man alle Eltern, deren Kinder am 31.10.2010 5 Jahre alt seien, anschreiben. Vom 01.11. bis zum 31.12.2009 könnten die Eltern dann in der gewünschten Kindertageseinrichtung vorsprechen und sich auf einer Liste vormerken lassen. Im Januar werde die Verwaltung mit den Einrichtungen gemeinsam regional bezogen die Versorgung der angemeldeten Kinder überprüfen.

 

Auf eine Frage von Herrn Strüwer erklärt Frau Versteeg-Schulte, dass es um die Erfassung der Rücklagen gehe.

 

Herr Goldbach ergänzt, dass neu sei, dass der Landesrechnungshof grundsätzlich festgestellt habe, dass Negativrücklagen grundsätzlich nicht zulässig seien. Die Träger hätten Rücklagen zur Investition gebildet. Wenn mehr investiert worden sei, könne auch eine Negativrücklage entstanden sein. Das Verfahren sei jetzt beanstandet worden. Für das laufende Verfahren gebe es die Übereinkunft mit dem Landesrechnungshof, dass innerhalb eines Jugendamtsbezirkes und innerhalb eines Trägers negative und positive Rücklagen ausnahmsweise saldiert werden dürften, allerdings nur in dem Rahmen, in dem der Finanzbedarf da gewesen sei. Das setze voraus, dass rückwirkend geprüft werde. Es könne sein, dass sich das finanziell ausgleiche. Landesweit solle es 100 Millionen negative und ebenso hohe positive Rücklagen geben. Ob es in der Feinabrechnung auf Jugendamtsbezirk oder trägerbezogen aufgehe, könne man jetzt noch nicht sagen. Das Jugendamt müsse Testate ausstellen, die dann als Grundlage einer erneuten Prüfung durch den Landesrechnungshof sein könnten.           

 

Herr Strüwer möchte wissen, ob es richtig sei, dass die Stadt gegenüber anderen Trägern Bescheinigungen ausstellen müsse. Wie sähe es mit den Rückstellungen der Stadt für ihre Kindertageseinrichtungen aus?               

 

Herr Dücker fragt, wie viel Personal für diese Prüfung  benötigt würde. Sei diese Aufgabe überhaupt für die Verwaltung bis zum 15.11.09 zu leisten? Müsse bei Feststellung einer Negativ-Rückstellung eines Kindergartens dieser Betrag dann sofort ausgeglichen werden? Warum sei der Landesrechnungshof erst jetzt auf diesen Umstand gestoßen?

 

Herr Goldbach erklärt aufgrund einer Frage von Herrn Decker, dass es sich um eine rückwirkende Betrachtung handele. Es sei die Schlussrechnung des GTK. Grundsätzlich sei es möglich, dass positive mit negativen Rücklagen verrechnet würden. Es müsse dann nicht zwangsläufig zu Rückzahlungen kommen. Es gebe aber auch eine Obergrenze für diese Rücklagen, die nicht überschritten werden könne. In der Vergangenheit habe es offenbar eine Ausnutzung dieser Möglichkeiten zwischen Einrichtungen gegeben. Man werde jetzt bei dieser Schlussrechnung trägerbezogen ausgleichen können. Man könne auch trägerübergreifend innerhalb des Jugendamtbezirkes ausgleichen. Es gebe unter Umständen eine Menge Prüfungsarbeit.   

Die Stadt Hagen habe keine negativen Rücklagen.

 

Frau Nowicki stellt fest, dass sowohl negative als auch positive Rücklagen jedes Jahr im Verwendungsnachweis nachgewiesen werden müssten und von daher ja eigentlich als geprüft gelten würden. Auf einer Fachtagung sei gesagt worden, dass noch nicht geklärt sei, wer die erneute Prüfung vornehmen werde.

 

Herr Steuber teilt mit, dass das vorhandene Personal das nicht leisten könne. Man werde eine zusätzliche personelle Ressource für diese vorübergehende Tätigkeit organisieren.

 

Herr Goldbach erwidert auf den Wortbeitrag von Frau Nowicki, dass klar sei, dass das Testat durch das örtliche Jugendamt erteilt würden. Das schließe nicht aus, dass der Landesrechnungshof dann noch in seiner eigenen Zuständigkeit stichprobenartig prüfen werde.

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