25.08.2009 - 10 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Strüwer erläutert, dass über diesen Tagesordnungspunkt bereits gesprochen worden sei und auch das Einverständnis zur Dringlichkeitsentscheidung vorgelegen habe. Er gehe daher davon aus, dass die Vorlage beschlossen werden könne. Er stellt fest, dass es keine Einwände gebe.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Die „Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH“ wird gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

Der Ausschuss genehmigt die im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung vom 27.07.2009.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

      

Dagegen:

      

Enthaltungen: