28.04.2009 - 13 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 28.04.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Köppen erklärt ihre Befangenheit und stimmt nicht mit ab.
Herr Feldhaus erklärt, dass die freie Jugendhilfe Selbecke gute Arbeit leiste und man
daher auch die Notwendigkeit sähe, dass dieser als freier Träger der
Jugendhilfe anerkannt würde. Man sähe es als unglücklich an, das die Jugendhilfe
Selbecke jetzt als Spielball finanzpolitischer Interessen herhalten müsse. Er
geht davon aus, dass die Anerkennung der Jugendhilfe Selbecke als freier Träger
noch nicht gleichzeitig die Entscheidung beinhalte, dass eine
Kindergartenübernahme erfolge. Als Vertreter der AWO werde er aus den bekannten
Gründen nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Herr Strüwer lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Die
Jugendhilfe Selbecke gGmbH wird gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des
1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW)
als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Die
Anerkennung kann widerrufen werden, wenn sich ergeben sollte, dass die
erforderlichen Voraussetzungen für die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII nicht
vorgelegen haben bzw. nicht mehr vorliegen.
Der
Ausschuss genehmigt die im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung vom
03.04.2009.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
