09.12.2009 - 6.1.35 Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg gewährt dem GEM Chor Liederkranz   

aus ihren bezirksbezogenen Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW einen

Zuschuss in Höhe von

 

                                              300,00 Euro (dreihundert Euro)

 

 

zur Unterstützung des Erhaltes des Chores laut Antrag vom 08.12.2009.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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