09.12.2009 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) Wohnen - Am Schel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau David erläutert die Vorlage der Verwaltung. Hier bewege man sich in einem topographischschwierigem Bereich. Die ruhigen Stichstrassen als Sackgasse sollen verlängert und neue Bauplätze geschaffen werden, was u. a. zu geringem Verkehrsaufkommen und ähnlichem führt. Ein vorliegender Fragenkatalog aus der Einwohnerfragestunde werde bearbeitet.

Frau David bittet, den Beschluss zur öffentlichen Auslegung zu fassen, so dass auch alle Anwohner Gelegenheit haben ihre Stellungnahmen abzugeben und zu diskutieren und das Verfahren fortgesetzt werden könne.

Herr Arnusch fragt nach, ob nach der Anhörung hier eine Information erfolge. Frau David bejaht dies.

Herr Schmidt berichtet u. a. über  90 Beschwerden der Bürger über die Änderung der Plangebiete und fordert die Verwaltung auf, sich intensiv mit den Belangen dieser Bürger zu befassen.

Herr Krippner teilt mit, dass die Fraktion das Verfahren unterstütze und durch die Auslegung den betroffenen Bürgern eine 4 wöchige Frist zur Einreichung ihrer schriftlichen Stellungnahmen eingeräumt werde.

 

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Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Beschluss:

 

a)            Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ nebst der Begründung vom 18.11.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

c)             Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ an und überträgt sie zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss.

Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ liegt im Ortsteil Hagen-Hohenlimburg und wird im Einzelnen begrenzt

§                     im Süden durch Hochspannungsleitungstrasse und den vorhandenen Fußweg

§                     im Westen durch die Grenze der Flurstücke 158, 159 und sowie

§                     im Norden und Osten durch die Flurstücksgrenze des Flurstücks 152, 153 und 148.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1247&TOLFDNR=92975&selfaction=print