30.09.2009 - 5.4 Fußwege vom Ortsteil Halden in den Fleyer Wald ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Frau Schüler teilt mit, dass der Auftrag an die Verwaltung geprüft wurde, jedoch die
Verbindungswege nur über Privatgrundstücke zu ermöglichen seien. Jedoch seien
investive Maßnahmen wie evtl. Grunderwerb aufgrund der Haushaltslage nicht durch-
führbar.
Herr Reinke merkt an, dass der Auftrag bereits im April vergangenen Jahres erteilt worden sei und bis heute keine Antwort erfolgt sei.
Er merkt an, dass der Ortsteil Halden im Entwicklungsgebiet Lennetal liegt und hier
ständen immer wieder Mittel zur Verfügung, die eingesetzt werden können. Dies sei
ggfls. zu prüfen.
Herr Dr. Neimeier sieht das Bedürfnis eines zusätzlichen Weges nicht, zumal vom
Alten Holz und von der Sauerlandstraße aus jeweils zwei Naturpfade existieren.
Eine Notwendigkeit seitens der Verwaltung aktiv zu werden, sehe er aus sachlichen
und aus Kostengründen nicht.
Herr Reinke verweist auf die ihm zugetragenen Bedürfnisse der Bewohner der Neubau-
gebiete, eine auch für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen geeignete Zuwegung in das
Waldgebiet zu ermöglichen.
Herrn Eschenbach ist die Diskussion aufgrund der Kostenfrage bezüglich der Privatgrundstücke nicht nachvollziehbar.
Herr Dr. Schmidt empfiehlt den Auftrag an die Verwaltung in Kenntnis der hohen Kosten
zu erneuern oder diesen als erledigt anzusehen.
Herr Arnusch spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen und den Auftrag als erledigt
anzusehen.
Herr Reinke erinnert an den Beschluss und gibt zu Bedenken, dass bisher noch keinerlei Kostenermittlung vorgelegt worden sei und bittet, an dem Auftrag festzuhalten.
Herr Eschenbach sieht keine weitere Notwendigkeit einer Diskussion. Hier stelle sich
lediglich die Frage, was sinnvoll und auch machbar sei.
Nach Abstimmung wird der Antrag abgelehnt und der Auftrag an die Verwaltung als
erledigt angesehen.
