30.09.2009 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) - Wohnbebauung - E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Arnusch hält daran fest, die Flächen nicht zur Bebauung freizugeben
aufgrund der
Situation der ESW. Desweiteren sei bei der Änderung des
Flächennutzungsplanung angedacht, die Flächen herauszunehmen. In diesem
Zusammenhang sei es nicht sinnvoll
weiterhin Verwaltungskraft voranzutreiben. Somit entstehe
Planungssicherheit für die
Menschen, die dort Grundstücke gekauft haben oder bereits zu höheren
Kosten tauschen mussten. Die Verwaltungsvorlage wird daher seinerseits
abgelehnt.
Herr Reinke schließt sich dem an. Auch er kann das Betreiben des
Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehen. Eine Neubeplanung des bestehenden
Baurechtes sei für
die Menschen nicht erklärbar.
Weiterhin fügt er zu dem beigefügten Protokoll der Bürgeranhörung an,
dass es nicht
der Willen der Politik gewesen sei weiter auszubauen.
Herr Buschkühl erläutert, inwieweit er hier einen Kompromissvorschlag
sehe.
Der ESW würde man entgegenkommen und die Investoren erhielten die
Möglichkeit,
dass seit Jahren betriebene Projekt umzusetzen. In den Unterlagen werde
begründet,
dass auch aufgrund des Bevölkerungsrückganges das Anbieten kleinere
Grundstücke
Sinn mache.
Herr Leisten weist daraufhin, dass es nicht logisch sei der
Verwaltungsvorlage hier zu folgen, da seinerzeit schon Lichtenböcken abgelehnt
worden sei.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg – Nord“ nebst Begründung vom 26.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 236 teilweise, 799 teilw., 800, 894 teilw., 895, 897, 898 und 899.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll
die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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55,8 kB
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172,6 kB
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2,6 MB
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