30.09.2009 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) - Wohnbebauung - E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Arnusch hält daran fest, die Flächen nicht zur Bebauung freizugeben aufgrund der

Situation der ESW. Desweiteren sei bei der Änderung des Flächennutzungsplanung angedacht, die Flächen herauszunehmen. In diesem Zusammenhang sei es nicht sinnvoll

weiterhin Verwaltungskraft voranzutreiben. Somit entstehe Planungssicherheit für die

Menschen, die dort Grundstücke gekauft haben oder bereits zu höheren Kosten tauschen mussten. Die Verwaltungsvorlage wird daher seinerseits abgelehnt.

 

Herr Reinke schließt sich dem an. Auch er kann das Betreiben des Verwaltungsverfahrens nicht nachvollziehen. Eine Neubeplanung des bestehenden Baurechtes sei für

die Menschen nicht erklärbar.

Weiterhin fügt er zu dem beigefügten Protokoll der Bürgeranhörung an, dass es nicht

der Willen der Politik gewesen sei weiter auszubauen.

 

Herr Buschkühl erläutert, inwieweit er hier einen Kompromissvorschlag sehe.

Der ESW würde man entgegenkommen und die Investoren erhielten die Möglichkeit,

dass seit Jahren betriebene Projekt umzusetzen. In den Unterlagen werde begründet,

dass auch aufgrund des Bevölkerungsrückganges das Anbieten kleinere Grundstücke

Sinn mache.

 

Herr Leisten weist daraufhin, dass es nicht logisch sei der Verwaltungsvorlage hier zu folgen, da seinerzeit schon Lichtenböcken abgelehnt worden sei.

 

 

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Beschluss:

 

Beschlussvorschlag:

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Verkleinerung des Plangebietes.

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/08 (597) „Wohnbebauung Ergster Weg – Nord“ nebst Begründung vom 26.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich westlich des Ergster Weges und nördlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Berchum, Flur 2, und umfasst die Flurstücke 152, 236 teilweise, 799 teilw., 800, 894 teilw., 895, 897, 898 und 899.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 1

Dagegen:

 12

Enthaltungen:

      

 

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