30.09.2009 - 7.5 Widmung der Straße "Am Dorfplatz" und Teile der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- u. Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, 141, 216 und 355), zuletzt geändert durch Artikel 182 des Dritten Befristungsgesetzes vom 05. April 2005 (GV NRW S. 306, ber. in  GV NRW 2007 S. 327) die Widmung der Straße

 

1. Am Dorfplatz

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Berchum Flur 2 Flurstück 772 und 866)

 

sowie

           

            2. Teile der Straße Saatland 

(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hohenlimburg Flur 7 Flurstück 1398 sowie teile des Flurstück 751)

      

 

Die Verkehrsflächen erhalten die Eigenschaft von Gemeindestraßen gemäß § 3 Abs. 1 Nr.3 StrWG NRW und werden der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW (Anliegerstraße, Fußgängerbereich) zugeordnet; sie sind in den im Sitzungssaal aufgehängten Lageplänen farbig (rot) markiert dargestellt.

In der Verkehrsfläche zu 2. ist die Widmung des im Plan schraffiert dargestellten Bereichs auf den Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Die Lagepläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1244&TOLFDNR=89891&selfaction=print