26.08.2009 - 7.10 Städtisches Grundstück ehem. Kaufmannsschule II...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Buschkühl stellt fest, dass bei allen Varianten passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich seien. Er fragt, was darunter zu verstehen sei, beispielsweise Fenster etc. und sind die finanziellen Auswirkungen bei den Varianten gleich.

 

Herr Schumacher teilt mit, dass es sich um die Fenster und um verschiedene Lärmschutzklassen handele und diese durch Gutachten festgesetzt werden, um im Innenraum bestimmte Lärmwerte zu erreichen. Natürlich werde der Einbau mittlerweiler

standardisierter wärme- und lärmdämmender Fenster teurer.

Diese Festsetzung sei erforderlich, um diese Bebauungsmöglichkeit auch unter Landschaftsschutz- und Immisionsschutz-Gesichtspunkten zu ermöglichen.

 

Herr Buschkühl möchte somit festgestellt wissen, dass diese Festsetzung kein Hinderungsgrund für Variante A sei, sondern das Gutachten ergibt, dass unter den Varianten frei gewählt werden könne.

 

Herr Strüwer fragt nach den abweichenden Angaben zu der Anzahl von Eigentumswohnungen, Eigenheimen etc. zu ersten Vorlage nach.

Herr Schumacher teilt hierzu mit, dass je nach Investor hierbei immer Veränderungen erfolgen können.

 

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Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung zum schalltechnischen Gutachten für die geplante Wohnbebauung auf dem städtischen Grundstück an der Gumprechtstraße wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage