06.05.2009 - 7.2 Konjunkturpaket II

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schwemin berichtet aus der Vorlage zum Konjunkturpaket ausführlich und nennt die rechtlichen Voraussetzungen für förderungswürdige  Maßnahmen. Laut Zuwendungsbescheid, der am 08.04.2009 zugegangen sei,  seien auf Grundlage des Gesetzes bis zum 31.12.2011 17,5 Mio. Euro mit dem Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 9,1 Mio. Euro mit dem Investitionsschwerpunkt Infrastruktur bereitgestellt.

Weiter erläutert er die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen für Hohenlimburg, die auf die Förderfähigkeit geprüft worden seien.

Der Spielplatz Drostenhof sei bei der aktuellen Gesetzeslage des Grundgesetzes Artikel 104b nicht förderfähig. Sollte die Bundesregierung den entsprechenden Artikel im Grundgesetz ändern, sei die Maßnahme förderfähig.

 

Herr Arnusch fragt, warum der Spielplatz Drostenhof nicht als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förderfähig sei.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass bei einer solchen Maßnahme die Zuständigkeit des Bundes vorliegen müsse. Dies gelte für den Spielplatz erst, wenn das Grundgesetz geändert werde.

 

Herr Niederköppern weist auf die Seiten 14 und 15 der Anlage und der dort aufgeführten Maßnahmen für Hohenlimburg hin, die zzt. nicht förderfähig seien.

 

Herr Dr. Schmidt wiederholt, dass bei diesen Maßnahmen der Artikel 104 b des Grundgesetzes greife. Erst wenn das Gesetz geändert werde, legen die Voraussetzungen für eine Förderung vor.

 

Herr Dr. Neimeier möchte wissen, wie die Punkte 3.2 und 3.9 im Bereich der Folgekosten zu unterscheiden seien.

 

Frau Grebe erklärt, dass in Altenhagen ein alter Standort ersetzt werde. Der Schulhof an der kath. Grundschule Wesselbach sei eine zusätzliche Fläche.

 

Herr Arnusch fragt, ob bei der Aufnahme von weiteren Maßnahmen in die Prioritätenliste neu beraten werden müsse.

 

Herr Schwemin erläutert ausführlich die unterschiedlichen Zuständigkeiten bei energetischen, städtebaulichen Maßnahmen und deren Vorrausetzungen für eine Förderung.

 

Frau Grebe bittet die Bezirksvertretung die Liste zu beschließen, da ein großer Teil der Maßnahmen bis Ende 2010 umgesetzt werden und entsprechende finanzielle Mittel bis Ende 2009 verausgabt sein müssen.

 

Herr Reinke möchte wissen, welches Gebäude der Karl- Ernst- Osthaus- Grundschule unter 2.2 der Anlage 2 gemeint sei.

 

Herr Leisten meint, dass die Entscheidung zur Änderung des Grundgesetzes abgewartet werden solle.

 

Herr Dr. Schmidt wiederholt die Aussage zur Zeitvorgabe von Frau Grebe.

 

Herr Eschenbach betont, dass der Spielplatz in der Liste berücksichtigt werden solle.

 

Herr Dr. Schmidt erklärt, dass bei Aufnahme des Spielplatzes eine gleichwertige Maßnahme gestrichen werden müsse.

 

Frau Grebe empfiehlt der Bezirksvertretung den Spielplatz mit in die Liste aufzunehmen, wenn das Grundgesetz geändert werde.

 

Herr Strüwer hält es für bedenklich, die gesamten Finanzierungsmittel auf einmal in einer Liste festzulegen.

 

Herr Arnusch wiederholt seine Frage zur weiteren Aufnahme von Maßnahmen in die Liste.

 

Herr Schwemin wiederholt die Antwort von Frau Grebe und Herrn Dr. Schmidt zum Zeitdruck, um Maßnahmen umzusetzen und Gelder zu verausgaben.

 

Herr Reinke bittet die Bezirksvertretung energetische Maßnahmen für die Karl- Ernst- Osthaus- Grundschule mit auf die Prioritätenliste zu nehmen.

 

Herr Buschkühl betont, dass es sich vorerst um einen vorläufigen Beschluss vorbehaltlich der Änderung des Grundgesetzes handele.

 

Herr Arnusch schließt sich der Bitte von Herrn Eschenbach zum Spielplatz Drostenhof an.

 

Herr Königsfeld empfiehlt der  Bezirksvertretung ergänzend, dass bei Änderung des Grundgesetzes die vorgeschlagenen Maßnahmen der Bezirksvertretung Hohenlimburg mit in die Prioritätenliste aufzunehmen seien, z. B. den Spielplatz Drostenhof.

 

Herr Hulvershorn lässt über die Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem vorgeschlagenen Ergänzungsantrag abstimmen.

 

 

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Beschluss:

1.      Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.

1a. Bei Änderung des Grundgesetzes sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der

      Bezirksvertretung Hohenlimburg mit in die Prioritätenliste aufzunehmen, z. B.

      der Spielplatz Drostenhof.

 

2.      Die notwendigen Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen (s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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