06.05.2009 - 7.2 Konjunkturpaket II
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.05.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Vorlage:
-
0361/2009 Konjunkturpaket II
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Burkhard Schwemin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schwemin berichtet aus der Vorlage zum Konjunkturpaket ausführlich und
nennt die rechtlichen Voraussetzungen für förderungswürdige Maßnahmen. Laut Zuwendungsbescheid, der am
08.04.2009 zugegangen sei, seien auf
Grundlage des Gesetzes bis zum 31.12.2011 17,5 Mio. Euro mit dem
Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur und 9,1 Mio. Euro mit dem Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur bereitgestellt.
Weiter erläutert er die in der Anlage 2 aufgeführten Maßnahmen für
Hohenlimburg, die auf die Förderfähigkeit geprüft worden seien.
Der Spielplatz Drostenhof sei bei der aktuellen Gesetzeslage des
Grundgesetzes Artikel 104b nicht förderfähig. Sollte die Bundesregierung den
entsprechenden Artikel im Grundgesetz ändern, sei die Maßnahme förderfähig.
Herr Arnusch fragt, warum der Spielplatz Drostenhof nicht als
städtebauliche Entwicklungsmaßnahme förderfähig sei.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass bei einer solchen Maßnahme die
Zuständigkeit des Bundes vorliegen müsse. Dies gelte für den Spielplatz erst,
wenn das Grundgesetz geändert werde.
Herr Niederköppern weist auf die Seiten 14 und 15 der Anlage und der dort
aufgeführten Maßnahmen für Hohenlimburg hin, die zzt. nicht förderfähig seien.
Herr Dr. Schmidt wiederholt, dass bei diesen Maßnahmen der Artikel 104 b
des Grundgesetzes greife. Erst wenn das Gesetz geändert werde, legen die
Voraussetzungen für eine Förderung vor.
Herr Dr. Neimeier möchte wissen, wie die Punkte 3.2 und 3.9 im Bereich
der Folgekosten zu unterscheiden seien.
Frau Grebe erklärt, dass in Altenhagen ein alter Standort ersetzt werde.
Der Schulhof an der kath. Grundschule Wesselbach sei eine zusätzliche Fläche.
Herr Arnusch fragt, ob bei der Aufnahme von weiteren Maßnahmen in die
Prioritätenliste neu beraten werden müsse.
Herr Schwemin erläutert ausführlich die unterschiedlichen Zuständigkeiten
bei energetischen, städtebaulichen Maßnahmen und deren Vorrausetzungen für eine
Förderung.
Frau Grebe bittet die Bezirksvertretung die Liste zu beschließen, da ein
großer Teil der Maßnahmen bis Ende 2010 umgesetzt werden und entsprechende
finanzielle Mittel bis Ende 2009 verausgabt sein müssen.
Herr Reinke möchte wissen, welches Gebäude der Karl- Ernst- Osthaus-
Grundschule unter 2.2 der Anlage 2 gemeint sei.
Herr Leisten meint, dass die Entscheidung zur Änderung des Grundgesetzes abgewartet
werden solle.
Herr Dr. Schmidt wiederholt die Aussage zur Zeitvorgabe von Frau Grebe.
Herr Eschenbach betont, dass der Spielplatz in der Liste berücksichtigt
werden solle.
Herr Dr. Schmidt erklärt, dass bei Aufnahme des Spielplatzes eine
gleichwertige Maßnahme gestrichen werden müsse.
Frau Grebe empfiehlt der Bezirksvertretung den Spielplatz mit in die
Liste aufzunehmen, wenn das Grundgesetz geändert werde.
Herr Strüwer hält es für bedenklich, die gesamten Finanzierungsmittel auf
einmal in einer Liste festzulegen.
Herr Arnusch wiederholt seine Frage zur weiteren Aufnahme von Maßnahmen
in die Liste.
Herr Schwemin wiederholt die Antwort von Frau Grebe und Herrn Dr. Schmidt
zum Zeitdruck, um Maßnahmen umzusetzen und Gelder zu verausgaben.
Herr Reinke bittet die Bezirksvertretung energetische Maßnahmen für die
Karl- Ernst- Osthaus- Grundschule mit auf die Prioritätenliste zu nehmen.
Herr Buschkühl betont, dass es sich vorerst um einen vorläufigen
Beschluss vorbehaltlich der Änderung des Grundgesetzes handele.
Herr Arnusch schließt sich der Bitte von Herrn Eschenbach zum Spielplatz
Drostenhof an.
Herr Königsfeld empfiehlt der
Bezirksvertretung ergänzend, dass bei Änderung des Grundgesetzes die vorgeschlagenen
Maßnahmen der Bezirksvertretung Hohenlimburg mit in die Prioritätenliste
aufzunehmen seien, z. B. den Spielplatz Drostenhof.
Herr Hulvershorn lässt über die Beschlussvorlage der Verwaltung mit dem
vorgeschlagenen Ergänzungsantrag abstimmen.
Beschluss:
1.
Eine
Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Prioritätenliste realisiert werden und der Bezirksregierung Arnsberg zur
Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden.
1a. Bei Änderung des Grundgesetzes
sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der
Bezirksvertretung Hohenlimburg
mit in die Prioritätenliste aufzunehmen, z. B.
der Spielplatz Drostenhof.
2.
Die notwendigen
Planungsaufträge werden in Auftrag gegeben. Bei der Maßnahme Ischeland wird der
Planungsauftrag zur Sanierung und Erweiterung erteilt.
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) wird aufgefordert, die
vertraglich zugesicherten 170 Stellplätze in dem neuen Parkhaus herzustellen
(s. Vorlage Drucksachen-Nr.: 0253/2008 vom 12.03.2008).
3.
Die Verwaltung
wird beauftragt, über die weitere Entwicklung kontinuierlich zu berichten und
damit auch eine Veränderung der Priorität darzustellen.
