01.04.2009 - 7.2 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hulvershorn teilt mit, dass er durch das Büro des Oberbürgermeisters gebeten worden sei, die Mitglieder der Bezirksvertretung auf eine wesentliche Änderung im Beschlussvorschlag aufmerksam zu machen. Diese Änderung lege als Tischvorlage aus und werde so im  Beschluss neu formuliert.

 

(Anmerkung der Schriftführerin: Die Mitteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)

 

Herr Grothe erklärt zu der Tischvorlage, dass in der Ratssitzung diskutiert worden sei, inwieweit im Bereich der VOL/ auf die 100.000,-- € des Gesetzgebers erweitert werden müsse. Er begründet den veränderten Beschlussvorschlag in dem so zu erreichenden beschleunigten Vergabeverfahren. Inhaltliche Entscheidungen seien noch wie vor erst in der Bezirksvertretung zu beraten.

 

Herr Arnusch stimmt der Vorlage zu. So sei es möglich die Aufträge schnell an die heimischen Handwerksbetriebe zu vergeben.

 

Herr Leisten erwartet auch weiterhin in die Entscheidungsfindung einbezogen zu werden. So sollen Födergelder nicht ausschließlich in wenige Projekte der Hagener Innenstadt fließen.

 

Herr Grothe erläutert, das Verfahren der letzten vier Jahre. In dieser Zeit sei eine vorgeschlagene Vergabe von keiner Bezirksvertretung abgelehnt worden.

 

Herr Eschenbach bedankt sich für die Vorlage der Verwaltung und begrüßt die schnellere Vergabe.

 

Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der diskutierten Veränderung abstimmen.

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltungsvorlage wird zur Kenntnis genommen

 

Der Rat beschließt, die im Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.

 

Bei Vergaben nach VOL/A können in diesem Zeitraum Freihändige Vergaben mit einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000,- € ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.

 

Bei Vergaben nach VOB/A können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von 1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt werden.

 

Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12. Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.

 

In § 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8. Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:

(8) Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine solche von mehr als 1.000.000 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen