01.04.2009 - 7.2 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 01.04.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Tanja Rauschmayr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hulvershorn teilt mit, dass er durch das Büro des Oberbürgermeisters
gebeten worden sei, die Mitglieder der Bezirksvertretung auf eine wesentliche
Änderung im Beschlussvorschlag aufmerksam zu machen. Diese Änderung lege als
Tischvorlage aus und werde so im
Beschluss neu formuliert.
(Anmerkung der
Schriftführerin: Die Mitteilung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.)
Herr Grothe erklärt zu der Tischvorlage, dass in der Ratssitzung
diskutiert worden sei, inwieweit im Bereich der VOL/ auf die 100.000,-- €
des Gesetzgebers erweitert werden müsse. Er begründet den veränderten
Beschlussvorschlag in dem so zu erreichenden beschleunigten Vergabeverfahren.
Inhaltliche Entscheidungen seien noch wie vor erst in der Bezirksvertretung zu
beraten.
Herr Arnusch stimmt der Vorlage zu. So sei es möglich die Aufträge
schnell an die heimischen Handwerksbetriebe zu vergeben.
Herr Leisten erwartet auch weiterhin in die Entscheidungsfindung
einbezogen zu werden. So sollen Födergelder nicht ausschließlich in wenige
Projekte der Hagener Innenstadt fließen.
Herr Grothe erläutert, das Verfahren der letzten vier Jahre. In dieser
Zeit sei eine vorgeschlagene Vergabe von keiner Bezirksvertretung abgelehnt
worden.
Herr Eschenbach bedankt sich für die Vorlage der Verwaltung und begrüßt
die schnellere Vergabe.
Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der
diskutierten Veränderung abstimmen.
Beschluss:
Die Verwaltungsvorlage wird
zur Kenntnis genommen
Der Rat beschließt, die im
Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die
Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie
folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.
Bei Vergaben nach VOL/A können in diesem Zeitraum
Freihändige Vergaben mit einem vorab geschätzten Auftragswert bis zu 100.000,-
€ ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Bei Vergaben nach VOB/A
können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe
von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von
1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt
werden.
Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.
Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage
vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.
In
§ 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8.
Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:
(8)
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die
Stelle der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an
die Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine
solche von mehr als 1.000.000 €.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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