04.03.2009 - 7.4 Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 – Gewerbe -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 04.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau David erläutert die Teilung des Bebauungsplanes in die zwei
entsprechenden Plangebiete. Das heute zu
beschließende Plangebiet sei in Richtung Verbandstraße und in Richtung
Wannebachtal geringfügig erweitert worden. Bestandteil der Vorlage sei das
Planungsrecht und die Kompensation des Gebietes.
Herr Leisten betont, dass sich die Bezirksvertreterinnen und
Bezirksvertreter der weitgehenden Eingriffe in die Fauna und Flora dieses
Gebietes bewusst seien. Die Bezirksvertretung habe sich an dieser Stelle des
Stadtgebietes bewusst für Gewerbe eingesetzt und werde den Weg positiv begleiten.
Herr Eschenbach sieht keinen Diskussionsbedarf mehr. Das Gewerbegebiet
sei gewollt.
Frau Sauerwein macht ausdrücklich auf die starken Eingriffe in die Natur
aufmerksam und äußert Ihre Bedenken das Plangebiet weiter auszudehnen.
Weitere Wortbeiträge ergeben sich nicht.
Herr Hulvershorn lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung
abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertreung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/08 (600) Teil 1 – Gewerbe, Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Wannebach- und Verbandsstraße mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen und die geänderte Begründung vom 16.02.2009 gemäß §§ 2 und 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB und in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Zt. gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 16.02.2009 ist Anlage dieser Verwaltungsvorlage.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/08 (600) Teil 1 liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke Gemarkung Berchum, Flur 4, Flurstücke 179, 180, 181 teilw., 182 teilw, 183 teilw, 184 teilw., 186 u. 187 teilw. und Gemarkung Hohenlimburg, Flur 1, Flurstücke 82 teilw., 83 teilw., 84, 87, 88, 229, 518 und 520 teilw..
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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284,5 kB
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146,7 kB
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4
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419,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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6
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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