04.03.2009 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 04.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr C. möchte wissen, ob eine zweite Altpapier- und
Glasentsorgungsstation für Holthausen notwendig sei.
Weiter fragt er, warum die Zufahrt zur Holthauser Straße 15 nicht in dem
ihm vorliegenden beglaubigten Auszug aus dem Katasteramt eingezeichnet sei.
Herr Königsfeld stimmt Herrn C. zu, dass im Liegenschaftskataster der
Stadt Hagen der Wendehammer an der Holthauser Straße nicht eingezeichnet sei.
Die Zufahrtsregelung für die Anwohner ergebe sich aus einer entsprechenden
eingetragenen Baulast.
Frau St. fragt, ob die von den Anwohnern zur Anzeige gebrachten Verstöße
gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet woden seien.
Frau Kabeck erklärt, dass der Wendehammer mit einem eingeschränkten
Halteverbot belegt sei. Ihr sei bekannt, dass in dem Bereich Verstöße gegen die
Verkehrsordnung aufgenommen worden seien. Wie diese geahndet worden seien,
werde sie der Bezirksvertretung schriftlich beantworten.
Frau C. fragt, ob das unter dem Wendehammer liegende Auffangbecken des Holthauser
Baches für die schweren Entsorgungsfahrzeuge stabil genug sei.
Herr Hulvershorn erwidert, dass er den Sachstand prüfen lassen und
schriftlich beantworten werde.
Herr Buschkühl weist auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme des
HEB hin und erklärt, dass er für den zweiten
Papiercontainer in Holthausen die blaue Tonne als Alternative sehe.
Herr Eschenbach betont, dass es zu der Papiercontainerstandortfrage einen
ordentlichen Tagesordnungspunkt gebe. An der Stelle der TOP könne noch
diskutiert werden.
Herr Hulvershorn stimmt Herrn Eschenbach zu.
Herr Leisten möchte wissen wie die Zufahrtsregelung der Anwohner
gesetzlich gesichert sei.
Herr Königsfeld wiederholt die Aussage vom Beginn der
Einwohnerfragestunde.
Weitere Fragen werden nicht gestellt.
