04.03.2009 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Herr C. möchte wissen, ob eine zweite Altpapier- und Glasentsorgungsstation für Holthausen notwendig sei.

Weiter fragt er, warum die Zufahrt zur Holthauser Straße 15 nicht in dem ihm vorliegenden beglaubigten Auszug aus dem Katasteramt eingezeichnet sei.

 

Herr Königsfeld stimmt Herrn C. zu, dass im Liegenschaftskataster der Stadt Hagen der Wendehammer an der Holthauser Straße nicht eingezeichnet sei. Die Zufahrtsregelung für die Anwohner ergebe sich aus einer entsprechenden eingetragenen Baulast.

 

Frau St. fragt, ob die von den Anwohnern zur Anzeige gebrachten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung geahndet woden seien.

 

Frau Kabeck erklärt, dass der Wendehammer mit einem eingeschränkten Halteverbot belegt sei. Ihr sei bekannt, dass in dem Bereich Verstöße gegen die Verkehrsordnung aufgenommen worden seien. Wie diese geahndet worden seien, werde sie der Bezirksvertretung schriftlich beantworten.

 

Frau C. fragt, ob das unter dem Wendehammer liegende Auffangbecken des Holthauser Baches für die schweren Entsorgungsfahrzeuge stabil genug sei.

 

Herr Hulvershorn erwidert, dass er den Sachstand prüfen lassen und schriftlich beantworten werde.

 

Herr Buschkühl weist auf die schriftlich vorliegende Stellungnahme des HEB hin und erklärt, dass er für den zweiten  Papiercontainer in Holthausen die blaue Tonne als Alternative sehe.

 

Herr Eschenbach betont, dass es zu der Papiercontainerstandortfrage einen ordentlichen Tagesordnungspunkt gebe. An der Stelle der TOP könne noch diskutiert werden.

 

Herr Hulvershorn stimmt Herrn Eschenbach zu.

 

Herr Leisten möchte wissen wie die Zufahrtsregelung der Anwohner gesetzlich gesichert sei.

 

Herr Königsfeld wiederholt die Aussage vom Beginn der Einwohnerfragestunde.

 

Weitere Fragen werden nicht gestellt.

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