28.01.2009 - 7.5 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 28.01.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Niggemann erläutert anhand der im Sitzungssaal ausgehängten Pläne
den Entwurf zum Bebauungsplan Ergster Weg- West. Es handele sich um Baukörper
als Einzel- oder Doppelhaushälfte mit maximal zwei Wohneinheiten. Zur
Einleitung des Verfahrens habe es eine Veränderung im Bereich der notwendigen
Ausgleichfläche und der Ableitung des Abwassers gegeben.
Eine Ausweisung als reines Wohngebiet sei nicht möglich, da in unmittelbarer
Nähe des Plangebietes die Autobahn lege
und ein Gartenbaubetrieb bestehe. Das
Wohngebiet werde als allgemeines Wohngebiet eingetragen. So sei es möglich,
dass sich weitere Anlagen, die sich der Wohnnutzung unterordnen, im Gebiet
ansiedeln.
Herr Reinke fragt, warum der Vorschlag der Bezirksvertretung, dass Gebiet
in Nord und Süd zu teilen, nicht realisiert worden sei. Er möchte wissen, ob
ein Verkehrskonzept für das Plangebiet erarbeitet worden sei.
Frau Schönke fragt, an welcher Stelle der Vorlage zu erkennen sei, dass
es sich bei dem Wohngebiet um reine Wohnutzung handeln solle und möchte wissen,
ob sich das neue Plangebiet bis zum Lichtenböcken erstrecke.
Herr Niggemann antwortet Frau Schönke, dass die Fläche des Baugebietes
nicht ausgeweitet worden sei. Lediglich die Ausgleichflächen seien neu
vorgegeben. Weiter erklärt er, dass eine reine Wohnnutzung nicht möglich sei.
Und erinnert an die Nähe der Autobahn und des Gartenfachbetriebes.
Frau Schönke hinterfragt, ob ein Rechtsanwaltsbüro möglich sei.
Herr Niggemann bestätigt und antwortet auf die Frage von Herrn Reinke,
dass ein Verkehrskonzept vorlege. Der Verkehr sei gezählt worden. Bei einer
durchschnittlichen Annahme von 1,5 PKW`s pro geplante neue Wohneinheit bei
zwölf bis vierzehn Gebäuden sei die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Es handele
sich um eine geringe Zunahme des Erschließungsverkehrs, dieser sei verträglich.
Herr Arnusch äußert seine Bedenken, dass durch die Nutzung des Gebietes
als allgemeines Wohngebiet mit mehr Verkehr gerechnet werden müsse. Er fordert
eine zweite Verkehrsanbindung für Berchum in Richtung Garenfeld.
Herr Niggemann verweist auf die §§ 3 und 4 der Baunutzungsverordnung.
Demnach sei eine zweite Verkehrsanbindung für Berchum in Richtung Garenfeld
nicht möglich und finanziell nicht durchführbar.
Herr Leisten schließt sich der Aussage von Herrn Arnusch an.
Frau Sauerwein kritisiert, dass man Familien ein Wohngebiet mit bereits
festgestellterLärmbelastung durch die naheliegende Autobahn empfehlen solle. Weiter
weist sie auf die Ausdünnung des öffentlichen Nahverkehrs und weiterer möglicher
Sparmaßnahmen der Stadt Hagen in den Randgebieten hin.
Herr Arnusch möchte den Unterschied zwischen Reinem Wohngebiet und
Allgemeinem Wohngebiet verdeutlicht haben.
Herr Niggemann gibt Frau Sauerwein zu verstehen, dass die Lärmbelästigung
für ein reines Wohngebiet durch die Autobahn zwar höher als zulässig aber ein
Wohnen dort ohne Gesundheitseinschränkungen möglich sei. Deshalb werde es als
Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Er macht Herrn Arnusch auf den in
unmittelbarer Nähe bestehenden Gartenbaubetrieb aufmerksam. Dies schließe
ebenso ein Reines Wohngebiet aus.
Herr Buschkühl zeigt Verständnis für die Diskussion und die Bedenken der
Anlieger. Er hält es für wichtig jungen Familien eine Baumöglichkeit in
attraktiver Wohnlage zu ermöglichen, um den Ortsteil wieder zu beleben. Die
Lärmbelästigung könne durch entsprechend vorzunehmende Baumaßnahmen
ausgeschlossen werden.
Herr Leisten verdeutlicht sein Interesse an einem attraktiven Wohngebiet
im Stadtteil.
Herr Niederköppern befürchtet, dass eine Zufahrt für Berchum bei einer
Zunahme des Verkehrs um 20 % nicht ausreichen werde.
Herr Arnusch beantragt das Plangebiet in ein reines Wohngebiet ändern zu lassen.
Herr Hulvershorn verweist auf die Aussagen von dem Fachbereich, dass dies
nicht möglich sei.
Daraufhin nimmt Herr Arnusch seinen Antrag zurück und Herr Hulvershorn
lässt über die Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Erweiterung des Plangebietes.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/08 (598) „Wohnbebauung Ergster Weg – West“ nebst Begründung vom 14.01.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich
des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, die Flurstücke 253, 686 teilweise, 687, 774 und 775 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 teilw., 237, 279 teilw., 280 bis 282, 431, 617 teilw. und 888 bis 893.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll im Sommer
2009 der Satzungsbeschluss erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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79,3 kB
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2
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198,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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332,9 kB
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4
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139 kB
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5
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(wie Dokument)
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138 kB
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6
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(wie Dokument)
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240,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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519,6 kB
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8
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(wie Dokument)
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269,2 kB
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9
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(wie Dokument)
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198,6 kB
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10
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(wie Dokument)
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729,4 kB
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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15,1 kB
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