09.12.2009 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 7/98 (496) -Reichsbahnstraße/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 09.12.2009
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kohaupt zeigt sich erfreut über die Vorlage. Anfang
des Jahres 2009 seien 1600 Unterschriften von Vorhaller Bürgerinnen und Bürgern
an Herrn Oberbürgermeister Demnitz überreicht worden, mit denen man sich für
einen Vollsortimenter für den Bereich des Stadtteils Vorhalle ausgesprochen
habe. Ein Erhalt und Stärkung der zentralen
Versorgungsbereiche an integrierten Standorten sei für die Ortsteile sehr
wichtig.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße / Revelstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 26.03.1998.
Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße / Revelstraße– wird begrenzt durch:
– das Eisenbahngelände im Bereich des Bahnhofes Hagen Vorhalle zwischen der Fußgängerbrücke (Verbindung Brüninghausstrasse – Reichsbahnstraße) und der Bundesautobahn A1/E37 (Bremen – Köln) im Norden
– die Bundesautobahn A1/E37 (Bremen – Köln) im Osten
– die Weststrasse im Südosten
– die Ophauser strasse im Süden
– die Revelstraße –ausgehend von der Ophauser Strasse bis zur Reichsbahnstraße– im Südwesten
– die Reichsbahnstraße im Westen
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/08 (603) –Einzelhandel Revelstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 18.12.2009.
Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 295, 422 und 424, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/09 (614) – Einzelhandel Revelstraße – gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt zwischen der Ophauser Straße und dem Eisenbahngelände des Bahnhofes/Rangierbahnhofes Hagen Vorhalle an der Revelstraße (Revelstraße 6, 8, 10).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 294, 295, 355, 421, 422, 423, 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu d) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt für das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/09
(614) – Einzelhandel Revelstraße – den Verzicht
auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und
der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit
gültigen Fassung.
Nächster Verfahrensschritt:
zu a) Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
zu b) Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.
zu c) und d)
Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses und nach Vorliegen der konkreten
Planungen soll Anfang des Jahres 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
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