30.09.2009 - 9 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 30.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Timm weist darauf
hin, dass es an Wochenenden im Bereich unterhalb der Karl-Adam-Sporthalle in
Vorhalle regelmäßig zu Verunreinigungen durch Jugendliche und junge Erwachsene
komme. Weiterhin möchte Herr Timm wissen, ob im Bereich der Kirchbergstraße
stichprobenartige Kontrollen durch die
Polizei stattgefunden haben.
Herr Kohaupt merkt an, dass
es auch Probleme mit Verunreinigungen auf dem Parkplatz am Freibad in Hengstey gebe.
Herr Kaupenjohann gibt zur
Antwort, dass es Kontrollen gegeben habe, jedoch seien keine Auffälligkeiten
aufgetreten. Da die Mitarbeiter der Polizei z. Z. sehr stark mit Objektschutz
und Sicherungsmaßnahmen eingebunden
seien, müssten viele andere Dinge hinten anstehen. Er weist darauf hin, dass
Verunreinigungen und damit zusammenhängende Störungen der öffentlichen Ordnung
nicht die Aufgaben der Polizei seien, sondern durch Mitarbeiter der Ordnungspartnerschaft
(OPA) wahrgenommen werden müssen. Jedoch würden die Mitarbeiter des
Bezirksdienstes mit den für die Bereiche zuständigen OPA - Mitarbeitern der
Stadt in enger Kooperation die
entsprechenden Dinge in die Wege leiten.
Herr Daniels macht darauf
aufmerksam, dass die Parkplätze in Hengstey wegen der Verunreinigung nicht den
Sportsuchenden verwehrt bleiben dürfen. Da die Verschmutzungen überwiegend an Wochenenden festzustellen seien, schlage
er vor, verstärkt diese Bereiche zu
diesen Zeiten von der Polizei zu überprüfen.
Herr Kohaupt hofft, dass dieses
Problem mit Hilfe der OPA und der Polizei erledigt werden könne.
Herr Kaupenjohann macht
deutlich, dass die Bezirksbeamten der Polizei keine Fahrzeuge zur Verfügung hätten,
sondern auf Fahrräder und öffentliche Verkehrsmittel angewiesen seien und somit
in ihrer Arbeit im weiteren Umfeld eingeschränkt seien.
Herr Decker bemängelt, dass an Markttagen am Boeler Markt der
vorhandene Altglascontainer durch einen LKW versperrt werde. Der Durchgang
betrage weniger als 50 cm. Er bittet den Marktleiter vor Ort den LKW-Fahrer aufzufordern,
das Fahrzeug in einem größeren Abstand zum Glascontainer abzustellen.
