02.09.2009 - 7.1.4 Bezirksbezogenen Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NW...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wehner teilt mit, dass nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Schlossvereins, Herrn Kämper, Gebühren für Genehmigungen von 500,-- Euro und für Straßensperrungen 300,-- Euro an die Stadt Hagen entrichtet werden müssten. Die Kosten für den Buspendelverkehr beliefen sich auf auch 1000,-- Euro. Da der Schlossverein sich in einer schlechten finanziellen Lage befinde, bitte dieser um eine Bezuschussung durch die BV Nord.

 

An der weitern Diskussion beteiligen sich die Herren Weingarten, Kohaupt, Decker, Schumacher und Hennemann.   

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln gemäß § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

 

*500,--Euro

 

als Zuschuss für den Buspendelverkehr zum Mittelalterlichen Schlossfest im Wasserschloss Werdringen zur Verfügung.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0