02.09.2009 - 8.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aus Sicht von Herrn Erdtmann sei es jedem Bürger freigestellt, wo er sein Eigenheim errichten möchte.Man könne sich jedoch im nachhinein nicht über bekannte Lärmbelästigung beklagen. 

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Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1– einschließlich der Begründung vom 16.06.2008 nach § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) –Oberste Hülsberg 1– vom 16.06.2008 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich/Plangebiet:

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 539 und 540, Flur 9, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im 4. Quartal 2009

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage