02.09.2009 - 8.2 Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 02.09.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Decker geht auf den
Inhalt der Seite 15 der Vorlage ein und spricht die Kürzung der Zuschüsse an
freie Träger an. Er macht deutlich, dass
auch diese wirtschaftlich arbeiten müssten.
Herr Kohaupt entgegnet,
dass zu bedenken sei, dass es sich hier um freiwillige soziale Leistungen
handele. Bei den Einsparungen müsse die Sozialverträglichkeit berücksichtigt werden.
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Beschlussvorschlag zur Kürzung der Zuschüsse
an die freien Träger der Wohlfahrtspflege:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets
vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der
Wohlfahrtspflege wird die Verwaltung beauftragt, ab 01.01.2010
· 27.300 € im Bereich der Reintegration
Obdachloser
· 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
· 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der
beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die Förderung
im Sozialbereich unter 50.000 € liegt,
also insgesamt 48.500 €
im Bereich der Budgetverträge an die freien Träger der Wohlfahrtspflege,
einzusparen.
ALTERNATIVE B
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpakets
vom Rat beschlossenen Kürzung bei den Zuschüssen an die freien Träger der
Wohlfahrtspflege von 106.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab
01.01.2010
· 57.500 € im Bereich der Altenbegegnung,
· 27.300 € im Bereich der Reintegration
Obdachloser
· 1.200 € bei den Kleinzuschüssen und
· 20.000 € bei den Pauschalzuschüssen der
beiden Verbände (DRK und Caritas), bei
denen ohne die Pauschalzuschüsse die
Förderung im Sozialbereich unter 50.000 € liegt, einzusparen.
Aufgrund des Ratsbeschlusses zum 1. Sparpaket
empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung der Alternative B.
Beschlussvorschlag
zur Kürzung der Zuschüsse an die freien Träger der Gesundheitsfürsorge:
Zur Umsetzung der im Zuge des ersten Sparpaketes vom Rat beschlossene
Zuschusskürzung von 52.000 € wird die Verwaltung beauftragt, ab
01.01.2010 jeweils den Trägern AWO und Blaues Kreuz die Zuschüsse gleichmäßig
um je 17.000 € zu kürzen. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt,
den Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen ab 2011
einzustellen und die Verträge entsprechend zu kündigen.
Dadurch verschiebt sich die Realisierung des Konsolidierungseffektes in
Höhe von 9.670 € von 2010 auf 2011. Insgesamt wird durch diese Variante
ein um 8.330 € höherer Konsolidierungsbeitrag ab 2011 erreicht.
Die Zuschussgewährung an die „kleinen Träger“ wird nicht
verändert.
