13.05.2009 - 6.1.1 Bezirksbezogene Mittel gemäß § 37 Abs. 3 GO NWh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Einleitend erläutert Herr Kohaupt die Notwendigkeit einer Beschilderung zum Hafen Baukey.

 

Da die Inhaber der Gastronomie auch einen Nutzen an der Beschilderung hätten, möchte Herr Decker wissen, in wieweit sich diese, an den Kosten der Beschilderung beteiligen könnten.

 

Auf die Frage von Herrn Wagner, wo sich der Hafen Baukey befinde, teilt Herr Kohaupt mit, dass es sich um die Bootsanlagestelle am Harkortsee handle. 

 

Herr Rath merkt an, dass der Yachtclub eine Beschilderung besitze.

 

Herr Kohaupt fügt hinzu, dass es sich hier um einen privaten Yachtclub handele.

Es gehe darum, auf das Baudenkmal (Gastronomie) und den Schiffsanleger hinzuweisen.

 

Auf die Frage von Herrn Decker teilt Herr Kohaupt mit, dass keine zusätzlichen Gelder für eine Beschilderung zur Verfügung stünden. Von daher sehe er eine Bezuschussung durch die Bezirksvertretung  als sinnvoll an.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord stellt aus ihren Mitteln § 37 Abs. 3 GO NW einen Betrag in Höhe von

 

*1000,--Euro

 

als Zuschuss für die Aufstellung von Hinweisschildern zur Verfügung.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

  9

Dagegen:

  1

Enthaltungen:

  2

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage