04.02.2009 - 7.9 Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) -Bathey Süd-hier:a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Panzer möchte wissen, warum der Bebauungsplan nicht aufgehoben werde, da Veränderungen auch nach § 34 BauGB entschieden werden könnten. Die Kosten für eine neue Satzung würden somit entfallen.

 

Herr Kohaupt merkt an, dass das Anliegen von Herrn Panzer von der Verwaltung zum Anlass genommen werden sollte BPläne in Zukunft zeitnah, zu prüfen und von solchen Maßnahmen, die sich nicht mehr realisieren lassen  Abstand zu nehmen.     

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt  folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens (Änderung gemäß § 13 BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung für den Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd zwecks Anpassung der BauNVO.

 

 

Geltungsbereich :

Das Plangebiet/Änderungsgebiet der 4. Änderung des Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen der Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie nördlich parallel zur Kabeler Straße bis zur Straße "Auf dem Graskamp", einer gedachten Linie aus der Straße "Auf dem Graskamp" über die Kabeler Straße hinweg bis zur nordöstlichen Seite der Wandhofener Straße, von hier aus zum nördlichen Böschungsfuß der BAB A1 (Bremen – Köln) und an diesem entlang zurück zur Dortmunder Straße.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd –, 4. Änderung, mit den in oranger Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der Begründung vom 08.01.2009 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen.

 

Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

Die Begründung vom 08.01.2009 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung der Änderung soll im der ersten Hälfte des Jahres 2009 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage