04.02.2009 - 7.9 Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) -Bathey Süd-hier:a...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 04.02.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer möchte wissen,
warum der Bebauungsplan nicht aufgehoben werde, da Veränderungen auch nach § 34
BauGB entschieden werden könnten. Die Kosten für eine neue Satzung würden somit
entfallen.
Herr Kohaupt merkt an,
dass das Anliegen von Herrn Panzer von der Verwaltung zum Anlass genommen
werden sollte BPläne in Zukunft zeitnah, zu prüfen und von solchen Maßnahmen,
die sich nicht mehr realisieren lassen Abstand zu nehmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
zu a) Der Rat der Stadt Hagen
beschließt die Einleitung des 4. Änderungsverfahrens (Änderung
gemäß § 13 BauGB) in der zur Zeit gültigen
Fassung für den Bebauungsplan Nr. 4/63 (090) – Bathey Süd – zwecks Anpassung der BauNVO.
Geltungsbereich
:
Das Plangebiet/Änderungsgebiet
der 4. Änderung des Bebauungsplans umfasst das Gebiet zwischen
der Dortmunder Straße, einer etwa 25 m bis 85 m vor- und zurückspringenden Linie
nördlich parallel zur Kabeler Straße bis zur Straße "Auf dem
Graskamp", einer gedachten Linie aus der Straße "Auf dem
Graskamp" über die Kabeler Straße hinweg bis zur nordöstlichen Seite der
Wandhofener Straße, von hier aus zum nördlichen Böschungsfuß der BAB A1 (Bremen
– Köln) und an diesem entlang zurück zur Dortmunder Straße.
In dem
im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich
eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des
Beschlusses.
zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Punkt 1 BauGB den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
zu c)
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, für den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluß gehörenden Bebauungsplan Nr. 4/63
(090) – Bathey
Süd –, 4. Änderung, mit den in oranger Farbe eingetragenen Änderungen einschließlich der
Begründung vom 08.01.2009 die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung
durchzuführen.
Von
einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden
Erklärung wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Die
Begründung vom 08.01.2009 ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage
Gegenstand der Niederschrift.
Nächster
Verfahrensschritt:
Die
öffentliche Auslegung der Änderung soll im der ersten Hälfte des Jahres 2009
durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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430,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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365,3 kB
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