07.07.2004 - 6.3 Reinigungsaktion "Saubere Stadt Hagen"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 07.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 13 Presseamt
- Bearbeitung:
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Im Hinblick
auf die Verwaltungsvorlage fragt Frau Klinkert, ob die gesamte Aktion in Frage
gestellt sei, wenn sich kein Sponsor für die Handschuhe finden lasse. Außerdem
bittet sie zu prüfen, ob ein Schrotthändler beteiligt werden kann, da bei einer
Aktion auch viele Metallteile anfallen. Weiter fragt sie, ob auch das
Umweltmobil mit angeboten werden könnte. Herr Kramer antwortet hierauf, dass er
doch davon ausgehe, Sponsoren zu finden, wenn nicht, müssten die Handschuhe
anderweitig bereit gestellt werden. Die Anregung zum Schrotthändler nähme er
gern auf und auch das Umweltmobil sei bei der Aktion im Mai 2003 eingesetzt
worden und er ginge davon aus, dass es auch weiter eingesetzt würde. Herr
Kramer berichtet dann von den verschiedenen Beschlüssen der
Bezirksvertretungen. Herr Weber ergänzt durch den Beschluss der
Bezirksvertretung Eilpe-Dahl und verliest diesen. Letztlich verständigt man
sich, diesen Beschluss auch für
Haspe zu übernehmen.
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss
zu fassen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche
Reinigungsaktion mit Bürgerbeteiligung im gesamten Stadtgebiet durchzuführen.
In diese Aktion werden auch Kindergärten, Schulen und Vereine eingebunden.
2.
Dem Umweltausschuss und den Bezirksvertretungen wird
zeitnah nach Beendigung der jeweiligen Aktion ein umfassender Bericht zur
Kenntnis gegeben.
Ergänzung:
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstückseigentümer in dicht besiedelten Teilen des Stadtbezirks Haspe in geeigneter Weise auf ihre Pflichten zur Reinigung der Gehwegflächen hinzuweisen.
Die
Grundstücke der Stadt Hagen sind entsprechend zu behandeln.
