07.07.2004 - 6.7 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Mi., 07.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Enders
spricht das Thema kurz an, indem sie darauf hinweist, dass die gesamte Thematik
doch noch nicht “in trockenen Tüchern” sei.
Herr Weber meint, die Grundstrukturen würden stehen und man solle sich auch entsprechend vorbereiten und verliest einen Ergänzungsvorschlag, der auch bereits im Haupt- und Finanzausschuss so beschlossen wurde. Diesen solle man noch um AS Haspe ergänzen. Er lässt dann über den Beschlussvorschlag mit der Ergänzung abstimmen.
Die Bezirksvertretung Haspe empfiehlt dem Rat der Stadt
Hagen folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Der
Zwischenbericht der Verwaltung zur Umsetzung der Neuregelungen des SGB II
– Grundsicherung für Arbeitssuchende - wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, mit der Agentur für Arbeit
Hagen eine Arbeitsgemeinschaft nach § 44 b SGB II zur einheitlichen Wahrnehmung
der Aufgaben zu bilden.
3.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung
·
mit der Agentur für Arbeit Hagen eine Kooperationsvereinbarung
vorzubereiten,
·
die personalwirtschaftlichen, organisatorischen,
haushaltswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen und DV-technischen Fragen
rechtzeitig und abschließend zu klären und
·
die für die Arbeitsgemeinschaft und die Stadt Hagen optimale
Rechtsform zu ermitteln.
Dem Rat ist rechtzeitig
eine entsprechende Beschlussvorlage vorzulegen.
4.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, dass sich die Stadt Hagen an
der Erledigung von Aufgaben nach dem SGB II außerhalb ihrer Trägerschaft nur
unter dem Vorbehalt einer vollständigen Refinanzierung der Personal- und
Verwaltungskosten sowie der Transferleistungen durch den Bund beteiligt.
Ergänzung:
5. Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, sich in den Kooperationsgesprächen mit
der Bundesagentur für Arbeit dafür einzusetzen, dass der Fortbestand der
bewährten kommunalen Infrastruktur an Qualifizierungs- und
Beschäftigungsangeboten für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sichergestellt
wird. Hierbei ist darauf hinzuwirken, dass Maßnahmeträger, wie z.B. Caritas,
Diakonisches Werk, Werkhof, Pro Integration, Arbeit schaffen in Haspe (AS)
und andere auch die notwendige Planungssicherheit für die Fortführung ihrer
Arbeit bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen von Hartz IV
erhalten.
