20.08.2009 - 7.1 Erschließung obere Hördenstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem Tagesordnungspunkt 6.3 behandelt. Eine Beschlussfassung erfolgt nur bei diesem Tagesordnungspunkt.

 

Herr Bleja erläutert eingehend die Angelegenheit anhand der Verwaltungsvorlage. Er verdeutlicht, dass die genannten Kosten zu den einzelnen Varianten einen sehr niedrigen Standart beinhalten. Seitens der Verwaltung halte man insgesamt eine öffentlich rechtliche Regelung nicht für sinnvoll. Die Frage von Herrn Thieser, ob die Verwaltung nicht zwischen allen Beteiligten moderieren könne, beantwortet Herr Grothe dahingehend, dass man seitens der Verwaltung zu der Überzeugung gekommen sei, hier die Gerichtsentscheidung anzuwarten und nicht in das Verfahren einzugreifen.

Herr Romberg fragt, ob das Gericht in dem Rechtsstreit die Kommune verpflichten könne eine entsprechende Regelung wie z.B. einen Bebauungsplan zu veranlassen.

Herr Grothe antwortet hierauf, dass alles möglich sei, er es sich allerdings nicht vorstellen könne. Es gebe hier keinen städtebaulichen Missstand der beispielsweise durch einen Bebauungsplan zu beseitigen sei.

 

Herr Weber lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.

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Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zur Erschließung der oberen Hördenstraße wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

14

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage