05.03.2009 - 6.8 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Ohne Diskussion ergeht nachstehender Beschluss.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 59 – Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch

- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.

- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.

- die Harkortstraße im Süden und

- die Harkortstraße im Westen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

 

Dagegen:

0

 

Enthaltungen:

2

 

 

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Anlagen zur Vorlage