05.03.2009 - 6.8 Teiländerung Nr. 59 - Harkortstraße - zum FNP d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 05.03.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 59
– Harkortstraße – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die
dazugehörige Begründung vom 5.02.2009 mit dem Umweltbericht nach § 3(2) BauGB
in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 59 – Harkortstraße – mit der Begründung und dem Umweltbericht
öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 5.02.2009 wird Bestandteil des
Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet wird begrenzt durch
- die Wegeverbindung zwischen der Straßengabelung Harkortstr./Käsbergstraße und der Grundschötteler Straße bis in Höhe bis in Höhe des Nebengrabens des Bremker Baches im Norden.
- den Nebengraben des Bremker Baches unter Einschluss des Gebäudeensembles „Haus Harkorten“ bis zur anschließenden Wald- bzw. Wohnbaugrenze „Bremker Weg“ unter Ausschluss der Zufahrt und deren Randbereiche zum Haus Harkorten im Osten.
- die Harkortstraße im Süden und
- die Harkortstraße im Westen.
Nächster
Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 3. Quartal
angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur
Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit
der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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304,5 kB
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