06.07.2004 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 8/01 Ortskern Boele / Hilgen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Schädel begründet die notwendige Planerweiterung mit der Aufweitung der Hengsteyer Straße wegen des vorgesehenen Kreisverkehrs. Danach erläutert Herr Schädel das dargestellte Kerngebiet mit dem blau gekennzeichneten Baugrenzen und den rot gekennzeichneten Baulinien. Für den Vollsortimenter ist eine Bruttoflächevon 2.300 qm und eine Nettoverkaufsfläche von 1.900 qm geplant. Die Nutzungsmöglichkeiten des Anbaus werden dargestellt und die Erschließung des Marktplatzes von der Straße “Hilgenland” erläutert. Anschließend geht Herr Schädel auf die Erweiterungsmöglichkeiten des allgemeinen Wohngebietes und den Ausbau der Straße “Hillgenland”  als Verkehrsmischfläche ein. Der vorhandene Kinderspielplatz kann, wenn die finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind, an einen attraktiveren Standort verlegt werden.

Herr Hoffmann möchte wissen, welchen zeitlichen Einfluss der bauliche Ablauf der Ortsumgehung Boele, 2.BA. haben wird und welche Maßnahmen am Marktplatz aus dem Erlösanteil
  finanziert werden sollen.

 


Herr Schädel macht deutlich, dass die Realisierung der Maßnahme auch ohne den weiteren Ausbau der Ortsumgehung erfolgen kann. Bezüglich der zu übernehmenden Kosten durch den Investor wird gebeten, die Ausschreibung mit den anschließenden Verhandlungen abzuwarten.

 

Herr Mosch  befürchtet, dass in einem Kerngebiet auch andere Nutzungen möglich sind und sieht die Nettoverkaufsfläche mit 1.900 m als zu groß an.

 

Herr Schädel bestätigt, dass in einem Kerngebiet ein großes Spektrum  von Maßnahmen möglich ist und man hier als Eigentümer der Fläche die Nutzung genau definieren muß. Zur Flächengröße von 1.900 qm wird ausgeführt, dass diese Größe inzwischen als Standard für Vollsortimenter angesehen werden kann.

 

Auf Anfrage von Herr Hoffmann wird bestätigt, dass sich der Flächenverbrauch durch den Kreisverkehr geringfügig erhöhen wird und es aufgrund der Verkehrsführung zukünftig leichter
 für Radfahrer werden wird.

Herr Erlmann regt an, den Boeler Marktplatz mit zwei Ein- bzw. Ausfahrten zu versehen.

 

Herr Schädel sagt zu, diese Anregung mitzunehmen, verweist aber auf mögliche Probleme mit dem ÖPNV.

 

Herr Loose schlägt vor, bezüglich der Flächen im Allgemeinen Wohngebiet einen Zusatzbeschluss zu fassen.

 

Es ergeht folgender

 

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Beschluss:

 

Die BV Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom 29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf zu ändern.

 

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) – Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 – nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3 (2) BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Zusatzbeschluss:

 

Die Bezirksvertretung Nord bittet die nachfolgenden Gremien, im Bebauungsplan

Ortskern Boele, Teil 1, die überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des

Allgemeinen Wohngebietes so zu modifizieren, dass die vorhandene villenähnliche

Struktur auch für die Zukunft erhalten bleibt.   

 

Der Eingriff ist zu 100 % auf Basis der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen.  Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Eine regionale Nähe der Kompensationsmaßnahmen zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

 

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 

 

 Zur Kenntnis genommen

 

 

 

      

 

 

 

 

 

Dafür:

        14

 

 

Dagegen:

          0

 

 

Enthaltungen:

          1

 

 

 

 

 

 

Beratungsunterbrechung wegen der Ehrungen langjähriger bzw. ausscheidender Mitglieder der Bezirksvertretung  Nord durch den Oberbürgermeister von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr.