06.07.2004 - 6.6 Bebauungsplan Nr. 8/01 Ortskern Boele / Hilgen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Di., 06.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Schädel begründet die notwendige
Planerweiterung mit der Aufweitung der
Hengsteyer Straße wegen des vorgesehenen Kreisverkehrs. Danach erläutert Herr
Schädel das dargestellte Kerngebiet mit dem blau gekennzeichneten Baugrenzen
und den rot gekennzeichneten Baulinien. Für den
Vollsortimenter ist eine Bruttoflächevon 2.300 qm und eine Nettoverkaufsfläche
von 1.900 qm geplant. Die Nutzungsmöglichkeiten des Anbaus werden dargestellt und die Erschließung des
Marktplatzes von der Straße Hilgenland erläutert. Anschließend geht Herr
Schädel auf die Erweiterungsmöglichkeiten des allgemeinen Wohngebietes und den
Ausbau der Straße Hillgenland als
Verkehrsmischfläche ein. Der vorhandene Kinderspielplatz kann, wenn die
finanziellen Möglichkeiten vorhanden sind, an einen attraktiveren Standort
verlegt werden.
Herr Hoffmann möchte wissen, welchen
zeitlichen Einfluss der bauliche Ablauf der Ortsumgehung Boele, 2.BA. haben
wird und welche Maßnahmen am Marktplatz aus dem Erlösanteil![]()
finanziert werden sollen.
Herr Schädel macht deutlich, dass die
Realisierung der Maßnahme auch ohne den weiteren Ausbau der Ortsumgehung
erfolgen kann. Bezüglich der zu übernehmenden Kosten durch den Investor wird
gebeten, die Ausschreibung mit den anschließenden Verhandlungen abzuwarten.
Herr
Mosch befürchtet, dass in einem
Kerngebiet auch andere Nutzungen möglich sind und sieht die Nettoverkaufsfläche
mit 1.900 m als zu groß an.
Herr Schädel bestätigt, dass in einem
Kerngebiet ein großes Spektrum von
Maßnahmen möglich ist und man hier als Eigentümer der Fläche die Nutzung genau
definieren muß. Zur Flächengröße von 1.900 qm wird ausgeführt, dass diese Größe
inzwischen als Standard für Vollsortimenter angesehen werden kann.
Auf Anfrage von Herr Hoffmann wird
bestätigt, dass sich der Flächenverbrauch durch den Kreisverkehr geringfügig
erhöhen wird und es aufgrund der Verkehrsführung zukünftig leichter![]()
für Radfahrer werden wird.
Herr Erlmann regt an, den Boeler
Marktplatz mit zwei Ein- bzw. Ausfahrten zu versehen.
Herr Schädel sagt zu, diese Anregung
mitzunehmen, verweist aber auf mögliche Probleme mit dem ÖPNV.
Herr Loose schlägt vor, bezüglich der
Flächen im Allgemeinen Wohngebiet einen Zusatzbeschluss zu fassen.
Es ergeht folgender
Beschluss:
Die BV Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8/01
(535) Ortskern Boele/Hilgenland, Teil 1 - in Abänderung seines
Aufstellungsbeschlusses vom 28.06.2001 und des Teilungsbeschlusses vom
29.01.2004 entsprechend dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan-Entwurf
zu ändern.
b)
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem
Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 8/01 (535) Ortskern
Boele/Hilgenland, Teil 1 nebst der Begründung vom 08.06.2004 nach § 3 (2)
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses und wird als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Nord bittet die
nachfolgenden Gremien, im Bebauungsplan
Ortskern Boele, Teil 1, die
überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des
Allgemeinen Wohngebietes so zu
modifizieren, dass die vorhandene villenähnliche
Struktur auch für die Zukunft erhalten
bleibt.
Der Eingriff ist zu 100 % auf Basis
der ermittelten Eingriffsflächen auszugleichen. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen in einem funktionellen
Zusammenhang mit dem Eingriff stehen. Eine regionale Nähe der Kompensationsmaßnahmen
zum Eingriffsort soll möglichst gegeben sein.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Mit Mehrheit beschlossen |
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Einstimmig abgelehnt |
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Mit Mehrheit abgelehnt |
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Abgelehnt bei Stimmengleichheit |
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Ohne Beschlussfassung |
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Zur Kenntnis genommen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
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Beratungsunterbrechung
wegen der Ehrungen langjähriger bzw. ausscheidender Mitglieder der
Bezirksvertretung Nord durch den Oberbürgermeister
von 17.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
