06.07.2004 - 6.4 B-Plan Nr.: 4/02 (545) - Gewerbliche Baufläche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Di., 06.07.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die BV Nord empfiehlt dem Rat der
Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
zu a)
Der Rat der
Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten
Belange die vorgebrachten Anregungen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder
teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die
Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand
der Niederschrift.
zu b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche
Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- mit den in der Vorlage beschriebenen
geringfügigen Änderungen/Ergänzungen nach §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches
(BauGB) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der jeweils zuletzt gültigen Fassung als Satzung. Ferner beschließt der
Rat der Stadt Hagen die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4/02
(545)
-Gewerbliche
Baufläche Villigster Straße/Steinbergweg- vom 09.01.2003 und die
1.
Ergänzungsbegründung vom 19.01.2004 zur Begründung zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 4/02 (545) -Gewerbliche Baufläche Villigster
Straße/Steinbergweg- vom 09.01.2003 die Bestandteil des Beschlusses und als
Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
