26.08.2009 - 6.1 Grün- und Strauchschnittsammlung vom HEB hier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 26.08.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 31 Zentrales Bürgeramt
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Sasse vom Hagener Entsorgungsbetrieb gibt im Wesentlichen die
bestehende Problematik zur Standortsuche für die diesjährige Grün- und
Abfallsammlung wieder. So erfüllen die
von der Bezirksvertretung vorgeschlagenen Ersatzstandorte nicht die notwendigen
Voraussetzungen einer ausreichend geräumigen Zufahrt für den Abtransport mit
entsprechend großen Lastkraftwagen. Zudem dränge die Zeit, da vorher eine
Pressemitteilung erfolgen muss, um die Bürger entsprechend zu informieren.
Herr Wölm sieht insbesondere für das Gelände Hasselstraße, unterhalb der
Brücke, keinen Hinderungsgrund, die Sammelstelle dort einzurichten. Aufgrund
der damals ansässigen Firma Wippermann, habe es dort bereits ausreichend
LKW-Verkehr gegeben, ferner existiere genügend Platz für die Aufstellung der
Fahrzeuge.
Ebenfalls sei die Zufahrt an der Bürgerhalle in jedem Falle ausreichend
für diesen
Zweck.
Eins, so Herr Wölm, stehe fest: die Bürger aus dem Stadtbezirk Eilpe/Dahl
haben denselben Anspruch auf eine Sammelstelle im Bezirk, wie alle anderen
Stadtbezirke auch.
Auf Nachfrage teilt Herr Sasse mit, dass das Gelände Grubenstraße
aufgrund eines Verkaufes oder aber einer Verpachtung nicht mehr zur Verfügung
stehe, was die Suche nach einem neuen, geeigneten Standort notwendig gemach habe.
Herr Neuhaus bittet um einen entsprechenden Nachweis darüber.
Für und Wider der vorgeschlagenen Standorte werden diskutiert.
Herr Neuhaus schlägt als weiteren Standort, das Gelände rechts der
Delsterner Straße in Richtung Stadtmitte, hinter der Firma Wippermann, vor,
welcher alle erforderlichen Voraussetzungen erfülle.
Es besteht kein weiterer Diskussionsbedarf, sodass wie folgt beschlossen
wird:
