03.06.2009 - 7.2 Nutzungsänderungsantrag:Badmintonhalle in Spiel...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Auf Nachfrage klärt  Herr Thomys auf, dass es um die Änderung der Nutzung einer Badmintonhalle in eine Spielhalle gehe.

 

Allgemein ist man gegen diese Nutzungsänderung. Insbesondere denkt man an die Kinder und Jugendlichen, die sich in unmittelbarer Umgebung aufhalten.

 

Herr Gerbersmann kann die Bedenken nachvollziehen. Es stelle sich aber die Frage, ob dies planungsrechtlich zu verhindern sei.

 

Planungsrechtlich, räumt Herr Thomys ein, sei dies ein schwieriges Thema. Es gebe kein Bebauungsplan, sodass hier nach § 34 Bau GB bewertet werden müsse. Die Sachlage sei hin und her gewendet worden. Man versuche eine möglichst rechtssichere Position einzunehmen. So ist man der Auffassung, dass dieses Baugebiet zum Einkaufszentrum gehöre und damit ein sogenanntes Kerngebiet darstelle.

Wolle man dies ernsthaft verhindern, so müsse allein dafür neues Planungsrecht geschaffen werden.

 

Herr Springiewicz kommt nochmals auf die bereits angesprochene Problematik zu sprechen. In jedem Falle müsse dafür Sorge getragen werden, dass es eine eindeutige bauliche Trennung mit separatem Eingang für die Spielhalle gebe.

 

Herr Thomys schätzt die Situation bei einer Ablehnung des Antrages kritisch ein. Ein Richter könnte dies ebenso sehen.

 

Sowohl Frau Ellner als auch Herr Dr. Lemme sprechen sich vehement gegen die Änderung der Nutzung in eine Spielhalle aus. So möchte Herr Dr. Lemme mit seiner

zur Kenntnisnahme auf keinen Fall einer solchen Entwicklung zustimmen. Wenn möglich solle auch darüber abgestimmt werden.

 

Im Grunde, so Herr Neuhaus, waren einst die Voraussetzungen, unter denen das Sportcenter genehmigt wurde, völlig andere denen einer Spielhalle gegenüber.

 

Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht.

 

Herr Springiewicz präzisiert seine Aussage und stellt den Antrag darüber abstimmen lassen zu wollen.

 

Herr Wölm lässt zunächst über den Vorschlag des Herrn Springiewicz abstimmen. Ferner über den Vorschlag der Verwaltung.  

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Beschlüsse:

Sofern der Nutzungsänderungsantrag aus rechtlichen Gründen nicht abgelehnt werden kann, beauftragt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung mit dem Eigentümer vertraglich bindend zu regeln, dass der Spielhallenbereich und der Bereich der Sporthalle durch zwei separate Außeneingänge zugänglich gemacht werden. Auch innerhalb der Halle darf es keine Verbindung zwischen beiden Bereichen geben, damit dem Jugendschutzgesetz Rechnung getragen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

 

 

Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt die Nutzungsänderung der Badmintonhalle in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück Hasselstraße 46 zur Kenntnis.

 

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

Dafür:

 2

Dagegen:

 10

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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