03.06.2009 - 7.2 Nutzungsänderungsantrag:Badmintonhalle in Spiel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 03.06.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage klärt Herr Thomys
auf, dass es um die Änderung der Nutzung einer Badmintonhalle in eine
Spielhalle gehe.
Allgemein ist man gegen diese Nutzungsänderung. Insbesondere denkt man an
die Kinder und Jugendlichen, die sich in unmittelbarer Umgebung aufhalten.
Herr Gerbersmann kann die Bedenken nachvollziehen. Es stelle sich aber
die Frage, ob dies planungsrechtlich zu verhindern sei.
Planungsrechtlich, räumt Herr Thomys ein, sei dies ein schwieriges Thema.
Es gebe kein Bebauungsplan, sodass hier nach § 34 Bau GB bewertet werden müsse.
Die Sachlage sei hin und her gewendet worden. Man versuche eine möglichst
rechtssichere Position einzunehmen. So ist man der Auffassung, dass dieses
Baugebiet zum Einkaufszentrum gehöre und damit ein sogenanntes Kerngebiet
darstelle.
Wolle man dies ernsthaft verhindern, so müsse allein dafür neues
Planungsrecht geschaffen werden.
Herr Springiewicz kommt nochmals auf die bereits angesprochene
Problematik zu sprechen. In jedem Falle müsse dafür Sorge getragen werden, dass
es eine eindeutige bauliche Trennung mit separatem Eingang für die Spielhalle
gebe.
Herr Thomys schätzt die Situation bei einer Ablehnung des Antrages
kritisch ein. Ein Richter könnte dies ebenso sehen.
Sowohl Frau Ellner als auch Herr Dr. Lemme sprechen sich vehement gegen
die Änderung der Nutzung in eine Spielhalle aus. So möchte Herr Dr. Lemme mit
seiner
zur Kenntnisnahme auf keinen Fall einer solchen Entwicklung zustimmen.
Wenn möglich solle auch darüber abgestimmt werden.
Im Grunde, so Herr Neuhaus, waren einst die Voraussetzungen, unter denen
das Sportcenter genehmigt wurde, völlig andere denen einer Spielhalle
gegenüber.
Weiteren Diskussionsbedarf gibt es nicht.
Herr Springiewicz präzisiert seine Aussage und stellt den Antrag darüber
abstimmen lassen zu wollen.
Herr Wölm lässt zunächst über den Vorschlag des Herrn Springiewicz
abstimmen. Ferner über den Vorschlag der Verwaltung.
Beschlüsse:
Sofern der Nutzungsänderungsantrag aus rechtlichen Gründen nicht
abgelehnt werden kann, beauftragt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die
Verwaltung mit dem Eigentümer vertraglich bindend zu regeln, dass der
Spielhallenbereich und der Bereich der Sporthalle durch zwei separate Außeneingänge
zugänglich gemacht werden. Auch innerhalb der Halle darf es keine Verbindung
zwischen beiden Bereichen geben, damit dem Jugendschutzgesetz Rechnung getragen
wird.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
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Dagegen: |
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Enthaltungen: |
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl nimmt die Nutzungsänderung der
Badmintonhalle in ein Spielcenter mit 5 Konzessionen auf dem Grundstück
Hasselstraße 46 zur Kenntnis.
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Abstimmungsergebnis: |
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X |
Mit Mehrheit abgelehnt |
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Dafür: |
2 |
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Dagegen: |
10 |
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Enthaltungen: |
0 |
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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