29.04.2009 - 5.6 Konjunkturpaket II: Anpassung der Vergabegrenze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 29.04.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Bearbeitung:
- Tanja Rauschmayr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wölm stellt den Tagesordnungspunkt vor und bittet um Berichtigung
des 2. Absatzes im Beschlussvorschlag.
So müsse der Satz wie folgt lauten:
Bei Vergaben nach VOL/A können
in diesem Zeitraum Freihändige Vergaben mit einem vorab geschätzten
Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Diskussionsbedarf ergibt sich nicht.
Beschluss:
Die Verwaltungsvorlage wird
zur Kenntnis genommen
Der Rat beschließt, die im
Runderlass des Landes NRW vom 03.02.2009 vorgeschlagenen Schwellenwerte, die
Regelungen zur Bekanntmachung sowie zur Eignungsprüfung bis zum 31.12.2010 wie
folgt umzusetzen bzw. anzuwenden.
Bei Vergaben nach VOL/A
können in diesem Zeitraum Freihändige Vergaben mit einem vorab geschätzten
Auftragswert bis zu 100.000 € ohne Umsatzsteuer durchgeführt werden.
Bei Vergaben nach VOB/A
können in diesem Zeitraum bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe
von 100.000 € ohne Umsatzsteuer eine Freihändige Vergabe und von
1.000.000 € ohne Umsatzsteuer eine Beschränkte Ausschreibung durchgeführt
werden.
Der 13. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung vom 12.
Mai 2000 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage
vom 18.03.2009 (Drucksachen-Nr. 150/2009) ist.
In
§ 2 der Zuständigkeitsordnung vom 13. April 2000 in der Fassung des 8.
Nachtrages vom 22. März 2007 wird folgender Abs. 8 neu eingefügt:
(8)
Für den Zeitraum bis zum 31.12.2010 tritt für Vergaben im VOL-Bereich an die Stelle
der Wertgrenze des Abs. 3 eine solche von mehr als 100.000 €, an die
Stelle der Wertgrenze des Abs. 4 Ziffer 7 Buchst. g) im VOB-Bereich eine solche
von mehr als 1.000.000 €.
Anlagen zur Vorlage
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